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Von der klassischen Finanzierung zu neuen Finanzierungsmodellen: So können unsere Stadtwerke die Investitionen für ihre Modernisierung stemmen.
Die kommunal geprägte Energiewirtschaft steht vor einer historischen Zäsur. Der Umbau der Wärmeversorgung, der Ausbau der Netze und ihre Digitalisierung erfordern Investitionen in bislang nicht gekanntem Umfang. Zugleich rückt die physische und digitale Absicherung kritischer Infrastruktur stärker in den Fokus. In diesem Spannungsfeld stoßen die traditionellen Finanzierungsmodelle vieler Stadtwerke zunehmend an ihre Grenzen. Allein für Wärme- und Stromnetze werden in den kommenden Jahren zweistellige Milliardenbeträge benötigt und dies bei gestiegenen Zinsen, begrenzten kommunalen Haushalten und verschärften Eigenkapitalanforderungen.
Das traditionelle Modell langfristiger Bankdarlehen, möglichst zu Kommunalkonditionen und häufig ergänzt durch Gesellschaftergarantien, sowie Förderkredite etwa der KfW, gerät zunehmend unter Druck. Wachsende Investitionsvolumina treffen auf eine begrenzte Eigenkapitalbasis der Stadtwerke, während kommunale Gesellschafter angesichts rückläufiger Steuereinnahmen weder zusätzliches Eigenkapital bereitstellen noch weitere Haftungen übernehmen können. Banken begrenzen daraufhin ihre Kreditvergabe, selbst bei grundsätzlich wirtschaftlich tragfähigen Projekten.
Vor diesem Hintergrund geht es weniger um einzelne Instrumente als um die gezielte Wahl von Modellen, die entweder die Eigenkapitalbasis stärken oder ohne Belastung der Eigenkapitalquote Finanzierungsspielräume erweitern. Hybrid- und Mezzanininstrumente wie Nachrangdarlehen, Genussrechte oder stille Beteiligungen stärken als wirtschaftliches Eigenkapital die Eigenkapitalquote der Stadtwerke. Verbriefungsmodelle ermöglichen hingegen die Vorfinanzierung künftiger, regulierter Erlöse, etwa aus Netzentgelten, durch deren Veräußerung und Refinanzierung am Kapitalmarkt. So lassen sich Finanzierungsspielräume erweitern, ohne Eigentümerstruktur oder Eigenkapitalquote zu verändern.
Mit der Wahl dieser Instrumente steigen auch die Renditeanforderungen. Eigenkapital- und eigenkapitalnahe Finanzierungen sowie kapitalmarktbasierte Verbriefungsmodelle verlangen aus Investorensicht höhere, risikoadäquate Erträge als klassische Bankdarlehen. Gerade bei regulierter Infrastruktur mit begrenzten Erlöspotenzialen ist dies herausfordernd. Förderinstrumente können hier strukturierend wirken, indem sie Risiken reduzieren, Cashflows stabilisieren und so das Rendite-Risiko-Profil der Projekte verbessern. Förderung ersetzt private Finanzierung nicht, sondern wirkt als Hebel zu ihrer Mobilisierung.
Neue Finanzierungsmodelle setzen eine Governance voraus, die gegenüber allen relevanten Stakeholdern belastbar ist. Stadtwerke müssen wirtschaftliche Tragfähigkeit, Cashflow-Risiken und langfristige Bindungen belastbar bewerten können. Trägerkommunen, politische Gremien und Aufsicht benötigen Transparenz über Investitionsentscheidungen, Haftungsfolgen und Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge. Investoren erwarten zugleich konsistente Zahlenwerke, verlässliches Reporting und klare Entscheidungsstrukturen. Da private Finanzierungen projektbezogen strukturiert sind, müssen Investitionen und Risiken konsequent auf Projektebene bewertet werden. Voraussetzung ist dabei eine klare Trennung zwischen politischer Steuerung und operativer sowie finanzieller Verantwortung im Stadtwerk.
Der Infrastrukturfonds ist weniger ein eigenes neues Finanzierungsinstrument im technischen Sinne als ein Investitionsvehikel, das bekanntes Eigenkapital sowie eigenkapitalnahes Hybrid- und Mezzaninkapital bündelt und dieses projektbezogen in Infrastruktur investiert. Gerade diese Bündelungsfunktion ermöglicht größere Finanzierungstickets, verteilt Risiken und erlaubt dem Fonds, als Co- oder Ankerinvestor aufzutreten. Durch standardisierte Strukturen senkt er Transaktionskosten und erleichtert insbesondere kleineren Stadtwerken den Zugang zu kapitalmarktbasierten Finanzierungen. Dabei ergänzt der Fonds die klassische Kreditfinanzierung, ohne sie zu ersetzen, und erweitert so die Finanzierungsspielräume.
Gleichzeitig sind seine Grenzen klar: Er kann fehlende Wirtschaftlichkeit, unklare Cashflows oder mangelhafte Governance nicht kompensieren und bleibt in seinem Volumen begrenzt. Fondsbeteiligungen erfordern klar abgegrenzte Projekte, belastbare Cashflow- und Risikoanalysen, standardisiertes Reporting sowie regulatorische Verlässlichkeit und planbare Erlös- und Förderstrukturen. Der Fonds kann den Investitionsbedarf der kommunalen Energiewirtschaft daher nur ergänzen, nicht vollständig abdecken.
Aus unserer Sicht kann der Infrastrukturfonds einen wichtigen Beitrag leisten. Entscheidend ist jedoch, dass Kommunen und Stadtwerke ihre Infrastrukturfinanzierung insgesamt breiter aufstellen, projektbezogen denken und Governance sowie Finanzierungslogik konsequent weiterentwickeln.
Alexandra Sausmekat
Partner
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Heinrich Thiele
Of Counsel
Rechtsanwalt, Steuerberater
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