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Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG“ vorgelegt. Diese Chancen und Risiken hat der Entwurf – und so sollten sich Kommunen und Träger jetzt vorbereiten.
100 Milliarden Euro – so viel Geld sollen Ländern, Kommunen und öffentlichen Trägern aus dem sogenannten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zur Verfügung stehen. Mit dem Entwurf des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes („LuKIFG“), dem Bundesrat am 3. Juli zugeleitet wurde, will der Bund Investitionen in Schulen, Wärmenetze, Verkehr und Digitalisierung flächendeckend ermöglichen.
Dabei stellt sich eine Vielzahl von wichtigen Fragen: Wer bekommt wie viel? Wer verteilt die Fördermittel? Und wer trägt am Ende die Verantwortung für Fehlverwendungen?
Nach den im Juni vorgelegen Referentenentwürfen des LuKIFG sowie eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) macht die Bundesregierung mit dem aktuellen Gesetzentwurf einen weiteren Schritt, damit die Mittel des Bundes möglichst bald abgerufen und Investitionsvorhaben zur Modernisierung der Infrastruktur umgesetzt werden können. Nach der Stellungnahme des Bundesrats wird der Entwurf im Bundestag und den Ausschüssen beraten werden.
Um Infrastrukturprojekte nach dem Inkrafttreten des Gesetzes schnell anschieben zu können, sollten Kommunen und Träger die o. g. Vorbereitungen treffen. Als erfahrene Förder- und Finanzierungsspezialisten stehen wir hierfür gern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Heinrich Thiele
Of Counsel
Rechtsanwalt, Steuerberater
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