Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Due Diligence als Verhandlungstreiber im Mittelstand
BAG-Entscheidung zur Massenentlassungsanzeige: Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen
Shared Service Center oder Outsourcing – Was ist die richtige Wahl?
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
In the News: Digital Law 2026 - KI in der Rechtsberatung
BGH stärkt PE-Modelle bei Managementbeteiligungen
Öffentliche Hand: Neubewertungen bei Vorsteuer & Organschaft durch BMF
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Bis spätestens Mitte 2024 müssen Unternehmen die CSRD-Richtlinie umsetzen.
Das EU-Parlament hat in dieser Woche die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) mit großer Mehrheit angenommen. Nächster Schritt ist die Abstimmung im EU Rat, voraussichtlich am 28.11.2022. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist die Richtlinie innerhalb der nächsten 18 Monate in nationales Recht zu überführen. D.h. spätestens Mitte 2024 müssen die Unternehmen, entsprechend dem Stufenplan für die Größenkriterien, die CSRD-Richtlinie umsetzen.
Für die großen Kapitalgesellschaften bedeutet diese nun tatsächlich, dass die CSRD Berichterstattung für 2024 zum 01.01.2025 erstellt werden muss. Die komplexen Berichtsanforderungen stellen hohe Anforderungen an den Datenprozess. Sofern diese Prozesse noch nicht existieren, sollte das Jahr 2023 zur Umsetzung der Anforderungen, die über die ESRS definiert werden, genutzt werden.
Für fast 15.000 Unternehmen der Realwirtschaft in Deutschland wird das Erfassen und Kommunizieren von Nachhaltigkeitsinformationen zur Norm werden, verglichen mit etwa 500 Unternehmen, die bereits heute unter die geltenden Vorschriften fallen. Zusätzlich sind auch die Unternehmen der öffentlichen Hand verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen.
Die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für alle großen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie an der Börse notiert sind oder nicht. KMU werden ebenfalls verpflichtet, haben aber längere Fristen, um sich darauf vorzubereiten.
Diese Entscheidung wird die Unternehmen stärker öffentlich zur Rechenschaft ziehen, indem sie verpflichtet werden, regelmäßig Informationen über ihren ökologischen und gesellschaftlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu berichten.
Thorsten Lorenzen
Partner
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen