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Bis spätestens Mitte 2024 müssen Unternehmen die CSRD-Richtlinie umsetzen.
Das EU-Parlament hat in dieser Woche die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) mit großer Mehrheit angenommen. Nächster Schritt ist die Abstimmung im EU Rat, voraussichtlich am 28.11.2022. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist die Richtlinie innerhalb der nächsten 18 Monate in nationales Recht zu überführen. D.h. spätestens Mitte 2024 müssen die Unternehmen, entsprechend dem Stufenplan für die Größenkriterien, die CSRD-Richtlinie umsetzen.
Für die großen Kapitalgesellschaften bedeutet diese nun tatsächlich, dass die CSRD Berichterstattung für 2024 zum 01.01.2025 erstellt werden muss. Die komplexen Berichtsanforderungen stellen hohe Anforderungen an den Datenprozess. Sofern diese Prozesse noch nicht existieren, sollte das Jahr 2023 zur Umsetzung der Anforderungen, die über die ESRS definiert werden, genutzt werden.
Für fast 15.000 Unternehmen der Realwirtschaft in Deutschland wird das Erfassen und Kommunizieren von Nachhaltigkeitsinformationen zur Norm werden, verglichen mit etwa 500 Unternehmen, die bereits heute unter die geltenden Vorschriften fallen. Zusätzlich sind auch die Unternehmen der öffentlichen Hand verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen.
Die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für alle großen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie an der Börse notiert sind oder nicht. KMU werden ebenfalls verpflichtet, haben aber längere Fristen, um sich darauf vorzubereiten.
Diese Entscheidung wird die Unternehmen stärker öffentlich zur Rechenschaft ziehen, indem sie verpflichtet werden, regelmäßig Informationen über ihren ökologischen und gesellschaftlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu berichten.
Thorsten Lorenzen
Partner
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