Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Bündelung von Fachkompetenz und klare Zuständigkeiten im Vergaberecht
Wie die Steuerstruktur den Kaufpreis bei GmbH & Co. KG beeinflusst
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Energy Sharing: EnWG-Novelle schafft neuen rechtlichen Rahmen
Betriebsratswahl 2026: Minderheitenquote richtig berücksichtigen
Steueränderungsgesetz 2025 final verabschiedet
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Deutschlandfonds startet: Neuer Rahmen für private Investitionen
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Am 8. August 2022 wurde die Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung – GasPrAnpV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist sie am 9. August 2022 in Kraft getreten.
Die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) zur Umsetzung der saldierten Preisanpassung nach § 26 Energiesicherungsgesetz ist am 9. August 2022 in Kraft getreten, nachdem sie am Vortag im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Für Versorger, vor allem Stadtwerke, hat die GasPrAnpV gravierende Auswirkungen, insbesondere weil sie zur Zahlung der sogenannten Gasbeschaffungsumlage verpflichtet sind, ohne sicher sein zu können, die Kosten dafür an ihre Endkunden weitergeben zu können.
Ziel der Verordnung ist es, die gestiegenen Gasbeschaffungskosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Zu diesem Zweck soll der Marktgebietsverantwortliche den Gasimporteuren deren Mehrkosten, insbesondere für die Ersatzbeschaffung aufgrund der weggefallenden Erdgasmengen aus Russland, ausgleichen. Der Marktgebietsverantwortliche seinerseits ist berechtigt, die Ausgleichskosten auf die Bilanzkreisverantwortlichen in Form einer Gasbeschaffungsumlage umzulegen. Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wird bis zum 15. August 2022 ermittelt. Trotz zahlreicher Kritik aus der Branche lässt die Gaspreisanpassungsverordnung offen, wie die Bilanzkreisverantwortlichen die Gasbeschaffungsumlage an die Endkunden weiterbelasten können. Die Öffentlichkeit diskutiert die Weiterbelastung über eine sogenannte Gas-Umlage.
Rechtssichere Weitergabe der Gas-Umlage: Handlungsoptionen prüfen
Unternehmen sollten jetzt bestehende Handlungsoptionen prüfen, um eine möglichst rechtssichere Weitergabe der Gas-Umlage an die Endkunden zu gewährleisten. Mögliche Rückschlüsse für die Weitergabe eröffnet die Einführung der EEG-Umlage. Neben der Gas-Umlage müssen Unternehmen auch noch den Umgang mit der Gasspeicherumlage und der Bilanzierungsumlage klären.
Alle Beiträge anzeigen