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Home‑Office zwischen Deutschland und NL neu geregelt
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
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Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
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Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Unternehmen müssen Drittstaatsangehörige seit dem 1. Januar 2026 auf das Beratungsangebot „Faire Integration“ hinweisen. Darauf kommt es bei der praktischen Umsetzung an.
Die erste Ausgabe des neuen Employment and Labour Laws Newsletters von Baker Tilly. Die internationale Praxisgruppe Arbeitsrecht analysiert u. a. betriebsbedingte Kündigungen und Employer-of-Record-Modelle.
Das Jahr 2026 bringt für Arbeitgeber und Personalverantwortliche gesetzliche Neuerungen mit sich. Neben bereits in Kraft getretenen Anpassungen sind weitere Veränderungen geplant, die HR-Abläufe nachhaltig beeinflussen.
Minderheitengeschlecht und -quote sind entscheidende Faktoren für eine rechtssichere Durchführung der Betriebsratswahl. Wie setzen Unternehmen die Vorgabe zur Geschlechterquote richtig um?
Gute Nachrichten für Bildungsträger: Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass die Übergangsregelung des § 127 SGB IV auch rückwirkend greift.
Briefwahl bleibt Ausnahme: Worauf es bei der Wahl des richtigen Wahlverfahrens ankommt – und warum die Wahlordnung strikt eingehalten werden muss, um Anfechtungen zu vermeiden.
Verspätet am Arbeitsplatz wegen Grenzkontrollen an der deutsch-französischen Grenze? Diese Rechte und Pflichten haben Grenzgänger und ihre Arbeitgeber.
Die Zuordnung von Wahlberechtigten zu einzelnen Betrieben ist bei der Betriebsratswahl entscheidend. Bei Fehlern drohen Anfechtung und Annullierung des Ergebnisses. Darauf sollten Arbeitgeber achten.
Kehrtwende der Bundesagentur für Arbeit: Die neuen Fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermöglichen wieder mehr Flexibilität beim grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz.
Im Frühjahr finden die nächsten Betriebsratswahlen statt. Im „Update Arbeitsrecht Spezial“ erhalten Arbeitgeber Informationen und Handlungshilfen, mit denen sie die Wahl der Arbeitnehmervertreter rechtssicher durchführen …