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Verdachtskündigung im Urlaub: Muss der Arbeitgeber Kontakt aufnehmen?
Baker Tilly begleitet Verkauf von Sport Signage an LIVE·TEAM
Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Baker Tilly berät Maxburg beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Scora Liquidity
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Sven Pohl
Director
Rechtsanwalt
Die EU-Kommission schlägt eine Erweiterung des CBAM auf nachgelagerte Produkte sowie flankierende Maßnahmen zur Umgehungsbekämpfung vor.
Der BFH stellt klar: Nachträgliche Preiserhöhungen können den Zollwert beeinflussen. Unternehmen müssen nun stärker belegen, dass keine Preisbeeinflussung vorlag – besonders bei konzerninternen Anpassungen.
Neue CBAM-Regeln ab 2026 bringen Erleichterungen: De-Minimis-Schwellen, flexible Emissionsangaben und ein späterer Zertifikateverkauf reduzieren Aufwand – dennoch bleibt Wachsamkeit bei Unternehmen nötig.
Eine weitreichende Einigung im US-China-Handelsstreit lockert Exportkontrollen und Zölle temporär. Unternehmen profitieren, sollten jedoch politische Risiken und Lieferkettenvulnerabilität prüfen.
Die EU hat ihr 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es verschärft Maßnahmen im Energie- und Dienstleistungssektor, verbietet neue Beteiligungen in Sonderwirtschaftszonen und erweitert die Güter- und Sanktionslisten. …
Finanzgericht Düsseldorf bestätigt Vertretungsmacht bei Einfuhr: Zollbescheid aufgehoben, Alkoholsteuerforderung unzulässig – Erfolg für Logistikdienstleister im Hauptsacheverfahren.
Die EU hat am 19. Juli 2025 das 18. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es bringt neue Exportverbote, strengere Nachweispflichten und Maßnahmen gegen Umgehungstatbestände.
Neues EU-US-Handelsabkommen bringt Zollerleichterungen für strategische Produkte, aber auch Belastungen für Stahl, Aluminium und andere Branchen. Unternehmen sollten jetzt aktiv prüfen.
Politische Unsicherheit, wirtschaftlicher Handlungsbedarf. Die vorübergehende Aussetzung der US-Sonderzölle schafft kurzfristig Spielraum – langfristig bleibt strategische Vorbereitung auf zoll- und steuerliche Auswirkungen …
Die EU erleichtert mit dem Omnibus-Paket die Umsetzung der CBAM-Verordnung: Weniger Bürokratie, eine neue Bagatellgrenze und mehr Flexibilität für Importeure sollen Unternehmen entlasten und zugleich den Klimaschutz stärken.