Finanzgericht kassiert Zollbescheid und folgt Baker Tillys Argumentation

Finanzgericht folgt Argumentation Baker Tillys

Finanzgericht Düsseldorf bestätigt Vertretungsmacht bei Einfuhr: Zollbescheid aufgehoben, Alkoholsteuerforderung unzulässig – Erfolg für Logistikdienstleister im Hauptsacheverfahren.

Ein bedeutender Erfolg für das Baker Tilly-Team Außenwirtschaftsrecht und Zoll: Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 15. Juli 2025, Az.: 4 K 1020/23 VBr) eine frühere Entscheidung aufgehoben und zu Gunsten unserer Mandantin entschieden. Das Team um Sebastian Billig und Sven Pohl konnte für einen Logistikdienstleister durchsetzen, dass die Abfertigung von Alkohol für die Herstellung von Desinfektionsmitteln während der Hochphase der Corona-Pandemie im Jahr 2020 auf Grundlage einer wirksamen Vollmacht zulässig war. Die streitige Alkoholsteuer lag im sechsstelligen Bereich. 

Vertretungsmacht im Zollverfahren 

Die Zollverwaltung hatte unserer Mandantin vorgeworfen, ohne gültige Vertretungsmacht gehandelt zu haben, und daraus eine eigene, erhebliche Alkoholsteuerforderung abgeleitet. Dabei ging es um die Abfertigung einer einzelnen Lieferung im Kundenauftrag, während vergleichbare Vorgänge des Kunden zuvor und danach ohne Beanstandung abgewickelt worden waren. 

Nach einer anfänglichen Niederlage im Eilverfahren hielten wir gemeinsam mit der Mandantin und der zivilrechtlich eingebundenen Transportrechtskanzlei an der Sache fest. Im Hauptsacheverfahren setzte sich schließlich unsere Argumentation durch: Die Gesamtumstände belegten, dass eine wirksame Vollmacht vorlag und der Dienstleister zollrechtlich ordnungsgemäß im Namen des Kunden handelte. 

Das Finanzgericht bestätigte damit unsere Position und stellte klar, dass die Inanspruchnahme durch die Zollverwaltung rechtswidrig war. 

„Der Fall hat gezeigt, wie wertvoll eine enge Abstimmung mit der Mandantin und die Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Transport- und Steuerrecht sind. Jeder bringt seine Expertise ein. Wichtig ist, sich nicht entmutigen zu lassen – auch wenn Verfahren zeitaufwendig sind. Am Ende zahlt sich Durchhaltevermögen aus“, sagt Sven Pohl, Director und Rechtsanwalt bei Baker Tilly.  

Fazit  

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig eine saubere Dokumentation von Vollmachten und die präzise Argumentation zur Vertretungsmacht im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht sind. Und er zeigt: Auch wenn Verfahren langwierig und anspruchsvoll sind – am Ende lohnt es sich, konsequent dranzubleiben.  

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Autor dieses Artikels

Sven Pohl

Director

Rechtsanwalt

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