Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Finanzgericht kassiert Zollbescheid und folgt Baker Tillys Argumentation
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Vergabepraxis 2025: DVNW-Regionalgruppe Dortmund zu Gast bei Baker Tilly
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – das kommt auf Unternehmen zu
Krankschreibung: Keine Entgeltfortzahlung bei entzündetem Tattoo
BFH-Urteil zur Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Geschäftsführerhaftung VII R 20/23
Erfolgreich verkaufen: Vorbereitung schafft Sicherheit
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Finanzgericht Düsseldorf bestätigt Vertretungsmacht bei Einfuhr: Zollbescheid aufgehoben, Alkoholsteuerforderung unzulässig – Erfolg für Logistikdienstleister im Hauptsacheverfahren.
Ein bedeutender Erfolg für das Baker Tilly-Team Außenwirtschaftsrecht und Zoll: Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 15. Juli 2025, Az.: 4 K 1020/23 VBr) eine frühere Entscheidung aufgehoben und zu Gunsten unserer Mandantin entschieden. Das Team um Sebastian Billig und Sven Pohl konnte für einen Logistikdienstleister durchsetzen, dass die Abfertigung von Alkohol für die Herstellung von Desinfektionsmitteln während der Hochphase der Corona-Pandemie im Jahr 2020 auf Grundlage einer wirksamen Vollmacht zulässig war. Die streitige Alkoholsteuer lag im sechsstelligen Bereich.
Die Zollverwaltung hatte unserer Mandantin vorgeworfen, ohne gültige Vertretungsmacht gehandelt zu haben, und daraus eine eigene, erhebliche Alkoholsteuerforderung abgeleitet. Dabei ging es um die Abfertigung einer einzelnen Lieferung im Kundenauftrag, während vergleichbare Vorgänge des Kunden zuvor und danach ohne Beanstandung abgewickelt worden waren.
Nach einer anfänglichen Niederlage im Eilverfahren hielten wir gemeinsam mit der Mandantin und der zivilrechtlich eingebundenen Transportrechtskanzlei an der Sache fest. Im Hauptsacheverfahren setzte sich schließlich unsere Argumentation durch: Die Gesamtumstände belegten, dass eine wirksame Vollmacht vorlag und der Dienstleister zollrechtlich ordnungsgemäß im Namen des Kunden handelte.
Das Finanzgericht bestätigte damit unsere Position und stellte klar, dass die Inanspruchnahme durch die Zollverwaltung rechtswidrig war.
„Der Fall hat gezeigt, wie wertvoll eine enge Abstimmung mit der Mandantin und die Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Transport- und Steuerrecht sind. Jeder bringt seine Expertise ein. Wichtig ist, sich nicht entmutigen zu lassen – auch wenn Verfahren zeitaufwendig sind. Am Ende zahlt sich Durchhaltevermögen aus“, sagt Sven Pohl, Director und Rechtsanwalt bei Baker Tilly.
Der Fall verdeutlicht, wie wichtig eine saubere Dokumentation von Vollmachten und die präzise Argumentation zur Vertretungsmacht im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht sind. Und er zeigt: Auch wenn Verfahren langwierig und anspruchsvoll sind – am Ende lohnt es sich, konsequent dranzubleiben.
Sven Pohl
Director
Rechtsanwalt
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen