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Nach Abschluss der Konsultationsphase zu den vier neuen Umweltzielen wurden am 13.06.2023 zwei neue delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Diese betreffen die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie neue Kriterien für nicht klimabezogene Umweltziele.
Somit sind alle Informationen zu den Umweltzielen final verabschiedet. Doch was heißt das inhaltlich konkret? Damit die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöht wird, wurden für die bestehenden klimabezogenen Umweltziele
die bereits geltenden Wirtschaftstätigkeiten aktualisiert und neue Kriterien hinzugefügt.
Außerdem wurden neue technische Bewertungskriterien für vier nicht klimabezogene Umweltziele veröffentlicht:
Hier finden Sie die entsprechende Veröffentlichung der European Comission .Zusätzlich wurde auch ein FAQ-Dokument zur Anwendung des Mindestschutzes veröffentlicht. Damit besteht nun für alle Marktteilnehmer eine umfassende Transparenz, mit welchen Instrumentarien die EU-Taxonomie auf das eigene Unternehmen übertragbar ist und der ökologische Wandel vollzogen werden kann. Für die Unternehmen, die aktuell berichtspflichtig sind, gelten für die neuen vier Umweltziele in der Berichterstattung Übergangsfristen.
Sollten nun keine Einwände gegen die Rechtsakte erfolgen, treten sie nach den üblichen EU-Regularien in sechs Monaten in Kraft.
Doch wie geht es danach weiter? Perspektivisch soll die EU-Taxonomie mit einer Sozialtaxonomie erweitert werden. Die Zuverlässigkeit und Transparenz von ESG-Ratings soll durch entsprechende Grundsätze und Verordnungen verbessert werden. Viele Fragen der konkreten Umsetzung und Gestaltung in den Unternehmen sind noch unbeantwortet.
Vor diesem Hintergrund unterstützt Sie das Baker Tilly Competence Center Sustainability bei der Bestandsaufnahme, Strategieentwicklung, Wesentlichkeits- und Fit Gap-Analyse wie auch beim Aufbau Ihres Reportings und weiteren Compliance-Themen mit unserer interdisziplinären Expertise und unserem Know-how.
Wenn Sie rund um das Thema ESG nichts mehr verpassen wollen, melden Sie sich gerne zu unseren ESG-Newsletter an.
Thorsten Lorenzen
Partner
Nils Borcherding
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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