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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht vor.
Am 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den neuen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht. Ziel des Entwurfs ist es, die CSRD 1:1 in nationales Recht umzusetzen und damit die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten in Deutschland neu zu regeln.
Der Referentenentwurf sieht ein schrittweises Inkrafttreten vor:
Für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt sollen die Berichtspflichten ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten. Kleinere Unternehmen und bestimmte Kapitalgesellschaften werden schrittweise später in die Berichtspflichten einbezogen.
Zudem sieht er vor, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig durch Wirtschaftsprüfer erfolgen soll.
Bis zum 21. Juli 2025 können Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden. Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens können sich ergeben. Von der Gesetzgebung betroffenen Unternehmen ist zu empfehlen, sich frühzeitig mit dem Referentenentwurf wie auch etwaigen Änderungen vertraut zu machen.
Weitere Informationen zum RefE folgen in Kürze.
Marcus Carius
Director
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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