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Die Bundesregierung hat am 9. November 2023 das Strompreispaket für das produzierende Gewerbe auf den Weg gebracht. Dieses sieht Entlastungen unter anderem bei der Stromsteuer für die nächsten fünf Jahre vor.
Mit dem Strompreispaket soll die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG, die den betrieblichen Stromeigenverbrauch von Unternehmen des produzierenden Gewerbes betrifft, deutlich ausgeweitet werden. Im Ergebnis sollen die Unternehmen so nur noch mit dem europäischen Mindeststeuersatz für die Stromsteuer in Höhe von 0,50 Euro pro Megawattstunde belastet werden. Hierzu soll der Entlastungssatz von derzeit 5,13 Euro pro Megawattstunde erhöht werden auf voraussichtlich 20,00 Euro pro Megawattstunde.
Damit wird der Wegfall des stromsteuerlichen Spitzenausgleichs (§ 10 StromStG) ab 2024 kompensiert. Eine Kompensation des energiesteuerlichen Spitzenausgleichs (§ 55 EnergieStG) ist in dem Paket jedoch nicht vorgesehen.
Bei Fragen zu strom- und energiesteuerlichen Entlastungsmöglichkeiten kommen Sie gern auf uns zu. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung des optimalen Entlastungspotenzials und bei der Antragstellung.
Karin Schlegel
Senior Manager
Dr. Michael Klett
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater
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