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Am 16. Dezember 2025 wurde durch das EU-Parlament die Trilog-Einigung zum ersten Omnibus-Paket zur CSRD sowie CSDDD bestätigt. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen finden Sie hier im kompakten Überblick.
CSRD
CSDDD
Die formale Verabschiedung wird Anfang 2026 erwartet.
Durch die Anhebung der Schwellenwerte sind deutlich weniger Unternehmen von der gesetzlichen Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD beziehungsweise von der Berichtspflicht nach der CSDDD betroffen.
Unternehmen, die künftig nicht mehr der CSRD unterliegen, sind gut beraten, die im VSME geforderten Informationen regelmäßig zu erheben, zu aggregieren und zu validieren. So können sie künftigen Anfragen von berichtspflichtigen Unternehmen, deren Wertschöpfungskette sie zugehören, entsprechen und die Kunden- beziehungsweise Lieferantenbeziehung stärken.
Nils Borcherding
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Katharina Engels
Director
Wirtschaftsprüferin, Certificate in International Accounting (CINA®)
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