Omnibus-Paket: EU-Parlament billigt Trilog-Einigung

Omnibus-Paket: EU-Parlament billigt Trilog-Einigung
  • 16.01.2026
  • Lesezeit 2 Minuten

Am 16. Dezember 2025 wurde durch das EU-Parlament die Trilog-Einigung zum ersten Omnibus-Paket zur CSRD sowie CSDDD bestätigt. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen finden Sie hier im kompakten Überblick.

EU-Trilog: Was sind die wichtigsten Änderungen?

CSRD

  • Eine Berichtspflicht trifft nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie Umsatzerlösen von mehr als 450 Mio. EUR.
  • Von der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht betroffene Unternehmen unterliegen dem sogenannten Value Chain Cap: Diese Unternehmen können Informationsabfragen von berichtspflichtigen Unternehmen, deren Wertschöpfungskette sie zugehören, zurückweisen, die über die Anforderungen des freiwilligen VSME-Standards hinausgehen.
  • Die anzuwendenden Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sollen vereinfacht werden (siehe Vorlage des überarbeiteten Set 1 der ESRS im November 2025 seitens EFRAG).  Eine sektor-spezifische Berichterstattung kann freiwillig erfolgen.

CSDDD

  • Eine Berichtspflicht besteht nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden sowie Umsatzerlösen von mehr als 1,5 Mrd. EUR.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Aufstellung von sogenannten Transformationsplänen.
  • Eine europäische zivilrechtliche Haftung entfällt, maßgeblich sind künftig die jeweiligen nationalen Vorschriften.

Die formale Verabschiedung wird Anfang 2026 erwartet.


Was bedeuten die Änderungen im Rahmen des Omnibus-I-Pakets für Unternehmen?

Durch die Anhebung der Schwellenwerte sind deutlich weniger Unternehmen von der gesetzlichen Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD beziehungsweise von der Berichtspflicht nach der CSDDD betroffen.

Unternehmen, die künftig nicht mehr der CSRD unterliegen, sind gut beraten, die im VSME geforderten Informationen regelmäßig zu erheben, zu aggregieren und zu validieren. So können sie künftigen Anfragen von berichtspflichtigen Unternehmen, deren Wertschöpfungskette sie zugehören, entsprechen und die Kunden- beziehungsweise Lieferantenbeziehung stärken.

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Autoren dieses Artikels

Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Katharina Engels

Director

Wirtschaftsprüferin, Certificate in International Accounting (CINA®)

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