Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Warum Strukturentscheidungen über Erfolg entscheiden
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Zur Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels hat das IDW am 22. November 2024 eine Stellungnahme zur Rechnungslegung veröffentlicht, die eine Reihe wesentlicher Klarstellungen und Ergänzungen enthält. Die Anwendung dieser Neuerungen ist bereits jetzt zu empfehlen.
Der aktuelle Entwurf des Fachausschusses Unternehmensberichterstattung des IDW ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass die bislang geltende Stellungnahme (IDW RS HFA 15) bereits 2006 veröffentlicht wurde. Wo die Neuerungen bei der Abschlusserstellung noch nicht zum Tragen kommen, können dennoch Auswirkungen bei der Erstellung von Planungsrechnungen betroffener Unternehmen zu berücksichtigen sein.
Der neue Entwurf berücksichtigt aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen und bringt wichtige Klarstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit:
Interessant ist auch, dass einzelne Regelungen insbesondere bei der Bewertung unentgeltlich erworbener THG-Quoten weiterhin Raum für bilanzpolitische Entscheidungen lassen.
Der Entwurf steht auf der Website des IDW zum Download bereit. Noch bis zum 31. März 2025 können Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden.
Welche Anpassungen der Entwurf bis zu seiner finalen Verabschiedung noch erfahren wird, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die geplanten Änderungen einen bedeutenden Schritt hin zu einer zeitgemäßen handelsrechtlichen Bilanzierung und zum Umgang mit Emissionsberechtigungen und THG-Quoten darstellen.
Philipp Jarzina
Director
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen