Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
  • 27.06.2025
  • Lesezeit 2 Minuten

Die EU-Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen ab 2025, entwaldungsfreie Produkte nachzuweisen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen und der Ausschluss vom EU-Markt.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR: EU Deforestation Regulation) ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, nicht zur weltweiten Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Die Verordnung betrifft insbesondere Rohstoffe wie Holz, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Rinder sowie daraus hergestellte Produkte.

Wer ist betroffen?

Die EUDR gilt für alle Unternehmen, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen oder exportieren, unabhängig davon, ob sie Produzenten, Händler oder Importeure sind. Große und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen, kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026.

Was sind die zentralen Anforderungen?

Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Dazu gehören:

  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen eine Risikoanalyse ihrer Lieferketten durchführen und dokumentieren
  • Geolokalisierung: Für betroffene Produkte ist der genaue Ursprungsort nachzuweisen
  • Risikobewertung und -minderung: Bei erhöhtem Risiko sind Maßnahmen zur Risikominimierung erforderlich
  • Sorgfaltserklärungen: Diese müssen vor dem Inverkehrbringen elektronisch über ein zentrales EU-Informationssystem eingereicht werden

Neue Leitlinien und Erleichterungen

Im April 2025 hat die EU-Kommission neue Leitlinien veröffentlicht, die die Umsetzung der EUDR vereinfachen sollen. Dazu gehören u.a.:

  • Möglichkeit zur Wiederverwendung bestehender Sorgfaltserklärungen
  • Unternehmen dürfen Sorgfaltserklärungen jährlich einreichen, anstelle für jede einzelne Sendung oder Charge
  • Erleichterungen für Unternehmensgruppen durch zentrale Einreichung
  • Einführung eines Länder-Benchmarkings zur Risikoeinstufung (niedrig, Standard, hoch)

Diese Maßnahmen sollen den Verwaltungsaufwand senken und die Umsetzung für Unternehmen praktikabler gestalten.

Unser Service: EUDR-Compliance mit System

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, individuell, pragmatisch und effizient. Im Rahmen eines strukturierten Readiness Checks analysieren wir Ihre Lieferketten und Produkte auf Betroffenheit und begleiten Sie bei der Risikobewertung und der Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten. Unsere Fachexperten unterstützen Sie zudem bei der Erstellung Ihrer jährlichen EUDR-konformen Berichterstattung, abgestimmt auf bestehende Anforderungen wie CSRD und CSDDD. 

Weitere Informationen finden Sie im Produktblatt EUDR: 

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Autoren dieses Artikels

Katharina Engels

Director

Wirtschaftsprüferin

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