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Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
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E-Rechnung: BMF konkretisiert Vorgaben und klärt Praxisfragen
Bundesverfassungsgericht prüft erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen
Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Sanitätshäuser: Steuerliche und bilanzielle Fallstricke, was der 3 %-Abschlag ab 2027 ändert
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex empfiehlt in ihrem aktuellen Entwurf vom 2. November der Kodexänderungen für 2017 erstmals die Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Hinweisgerbersysteme und Ombudsverfahren haben inzwischen im Rahmen von Compliance-Management-Systemen (CMS) weite Verbreitung gefunden.
Der Einsatz von externen Rechtsanwälten als Ombudspersonen gilt als wesentlicher Baustein für ein komplettes CMS. Ein Hinweisgeberverfahren bietet dem Unternehmen die Möglichkeit Hinweise zu kanalisieren. Sie sind die einzige sogenannte Bottom-up-Kontrolle für das Management.
Dem Hinweisgeber bietet ein externer Ombudsmann die Möglichkeit seine Anliegen zu äußern, ohne persönliche Nachteile für sich befürchten zu müssen.
Hinweisgebersysteme haben sich inzwischen vielfältig bewährt, da es mit Hilfe der eingegangenen Hinweise häufig gelingt, Vermögens- und Reputationsschäden vom Unternehmen wie auch von seinen Organen und Mitarbeitern abzuwenden.
Bei der Auswahl eines "passenden" externen Ombudsmanns ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Neben der "passenden Chemie" spielen Referenzen und Erfahrung des Ombudsmanns aus der Arbeit für Unternehmen und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts eine zentrale Rolle.
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