Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Referentenentwürfe zum Sondervermögen: Worauf es nach diesem starken Signal ankommt
Inhouse oder Outsourcing? Strategische Entscheidungen im Accounting
Gesellschafterkonflikte vermeiden: Struktur statt Unklarheit
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Wie weit dürfen die Rechte eines Strafrechtsschutzversicherers reichen?
„Best Lawyers“: 22 Baker Tilly-Experten ausgezeichnet
Herausforderungen & Lösungen beim Verkauf familiengeführter Unternehmen
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex empfiehlt in ihrem aktuellen Entwurf vom 2. November der Kodexänderungen für 2017 erstmals die Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Hinweisgerbersysteme und Ombudsverfahren haben inzwischen im Rahmen von Compliance-Management-Systemen (CMS) weite Verbreitung gefunden.
Der Einsatz von externen Rechtsanwälten als Ombudspersonen gilt als wesentlicher Baustein für ein komplettes CMS. Ein Hinweisgeberverfahren bietet dem Unternehmen die Möglichkeit Hinweise zu kanalisieren. Sie sind die einzige sogenannte Bottom-up-Kontrolle für das Management.
Dem Hinweisgeber bietet ein externer Ombudsmann die Möglichkeit seine Anliegen zu äußern, ohne persönliche Nachteile für sich befürchten zu müssen.
Hinweisgebersysteme haben sich inzwischen vielfältig bewährt, da es mit Hilfe der eingegangenen Hinweise häufig gelingt, Vermögens- und Reputationsschäden vom Unternehmen wie auch von seinen Organen und Mitarbeitern abzuwenden.
Bei der Auswahl eines "passenden" externen Ombudsmanns ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Neben der "passenden Chemie" spielen Referenzen und Erfahrung des Ombudsmanns aus der Arbeit für Unternehmen und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts eine zentrale Rolle.
Alle Beiträge anzeigen