Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
21. Sanktionspaket der EU gegen Russland: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Locked Box: Steuerfolgen beim Verkauf von KG-Anteilen
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
Rückkehr des Einwurf-Einschreibens? DHL ändert Zustellverfahren
Baker Tilly stärkt Mittelstandsberatung mit Markus Krinninger
BFH kippt fiktive Zinsen bei Kaufpreisstundungen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex empfiehlt in ihrem aktuellen Entwurf vom 2. November der Kodexänderungen für 2017 erstmals die Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Hinweisgerbersysteme und Ombudsverfahren haben inzwischen im Rahmen von Compliance-Management-Systemen (CMS) weite Verbreitung gefunden.
Der Einsatz von externen Rechtsanwälten als Ombudspersonen gilt als wesentlicher Baustein für ein komplettes CMS. Ein Hinweisgeberverfahren bietet dem Unternehmen die Möglichkeit Hinweise zu kanalisieren. Sie sind die einzige sogenannte Bottom-up-Kontrolle für das Management.
Dem Hinweisgeber bietet ein externer Ombudsmann die Möglichkeit seine Anliegen zu äußern, ohne persönliche Nachteile für sich befürchten zu müssen.
Hinweisgebersysteme haben sich inzwischen vielfältig bewährt, da es mit Hilfe der eingegangenen Hinweise häufig gelingt, Vermögens- und Reputationsschäden vom Unternehmen wie auch von seinen Organen und Mitarbeitern abzuwenden.
Bei der Auswahl eines "passenden" externen Ombudsmanns ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Neben der "passenden Chemie" spielen Referenzen und Erfahrung des Ombudsmanns aus der Arbeit für Unternehmen und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts eine zentrale Rolle.
Alle Beiträge anzeigen