Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Regierungsentwurf liegt vor
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Kennziffer 500: Das neue Signal für mehr Transparenz ab 2026?
Wie die Steuerstruktur den Kaufpreis bei GmbH & Co. KG beeinflusst
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhausinsolvenz, Versicherungsrecht und Patientenrechte
Baker Tilly berät Klinikum Chemnitz bei strategischem Verbund mit DIAKOMED-Krankenhaus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Viele Stromversorgungsmodelle dürften nach einer BGH-Entscheidung ihre „Kundenanlagen-Privilegien“ verlieren. Als „Verteilernetze“ können Sie künftig nicht mehr von regulatorischen Vorgaben und Netzentgelten befreit werden.
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 28. November 2024 (C-293/23 – „ENGIE“) die Tür zur Neuauslegung des Begriffs der Kundenanlage weit geöffnet hatte, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in seinen veröffentlichten Entscheidungsgründen nachgezogen – mit erheblicher Tragweite für alle Unternehmen, die auf eine regulatorisch privilegierte Stromversorgung in Form einer Kundenanlage gesetzt haben.
Zwar war die Richtung des EuGH-Urteils seit Monaten bekannt, doch erst mit der jetzt vorliegenden Begründung des BGH (Beschluss vom 13. Mai 2025, Az. EnVR 83/20) ist klar, wie streng diese Vorgaben tatsächlich in der nationalen Praxis angewendet werden sollen. Der BGH ordnet sich damit ausdrücklich dem europarechtlichen Verständnis unter und erteilt einer weiten Auslegung des Kundenanlagenbegriffs eine klare Absage.
Die Urteilsgründe machen deutlich, dass viele Versorgungsmodelle, die bislang als Kundenanlagen eingeordnet wurden, nunmehr unter die Definition des „Verteilernetzes“ fallen und nicht von der Regulierung ausgenommen werden könnten.
Entscheidendes Kriterium sei die Weiterleitung von Elektrizität mit Hoch-, Mittel- oder Niederspannung, die zum Verkauf an Großhändler oder Endkunden bestimmt sei. Eine Kundenanlage liege nur dann vor, wenn die Leitungssysteme der Weiterleitung von Elektrizität dienten, die nicht zum Verkauf bestimmt sei.
Insbesondere Industrieunternehmen, Quartiersentwickler und Contractoren, die bislang auf einfache Kundenanlagenmodelle gesetzt haben, müssen jetzt davon ausgehen, dass sie in die Rolle eines Netzbetreibers gedrängt werden – mit allen regulatorischen Pflichten (Unbundling, Netzzugang, Entgeltregulierung, Anzeigepflichten etc.).
Die praktischen Auswirkungen sind erheblich: Viele Projekte wurden unter der Prämisse konzipiert, dass es sich bei internen Leitungsnetzen um Kundenanlagen handelt. Diese Grundlage entfällt. Daraus folgen neue Anforderungen an:
Besonders unter Druck geraten Stadtwerke, Contractoren und Projektentwickler, die bislang über kundenanlagenbasierte Modelle eine flexible dezentrale Energieversorgung realisiert haben. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Modelle muss nun vielerorts neu bewertet werden.
Mit der Veröffentlichung der BGH-Urteilsgründe ist klar: Der rechtliche Spielraum für kundenanlagenbasierte Versorgungskonzepte wird erheblich eingeschränkt. Wer derzeit Projekte plant oder bereits Anlagen betreibt, muss zügig prüfen, ob das gewählte Modell noch tragfähig ist – oder ob regulatorische Pflichten greifen, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen und strategischen Bewertung Ihrer Projekte, prüfen bestehende Strukturen und helfen Ihnen, tragfähige Modelle unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung zu entwickeln. Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie persönlich, lösungsorientiert und mit Fokus auf Ihre unternehmerischen Ziele.
Michelle Reddiar, LL.M.
Senior Manager
Rechtsanwältin
Alexandra Sausmekat
Partner
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen