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Rückkehr des Einwurf-Einschreibens? DHL ändert Zustellverfahren
Baker Tilly berät Gimborn beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Cerberus
Entgelttransparenz: Kein Aufschub für Arbeitgeber
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
BFH kippt fiktive Zinsen bei Kaufpreisstundungen
KapESt-Erstattung für EU-Muttergesellschaften bei Tochtergesellschaften i.L.
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Durch die „Mutter aller Handelsabkommen“ erhalten europäische Unternehmen erleichterten Zugang zum vormals stark abgeschotteten indischen Markt. Das sind die wesentlichen Punkte.
Die EU hat am 23. Dezember 2025 nach intensiven Verhandlungen eine Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) 2023/1115 („EUDR“) veröffentlicht.
Der BFH stellt klar: Nachträgliche Preiserhöhungen können den Zollwert beeinflussen. Unternehmen müssen nun stärker belegen, dass keine Preisbeeinflussung vorlag – besonders bei konzerninternen Anpassungen.
Neue CBAM-Regeln ab 2026 bringen Erleichterungen: De-Minimis-Schwellen, flexible Emissionsangaben und ein späterer Zertifikateverkauf reduzieren Aufwand – dennoch bleibt Wachsamkeit bei Unternehmen nötig.
Eine weitreichende Einigung im US-China-Handelsstreit lockert Exportkontrollen und Zölle temporär. Unternehmen profitieren, sollten jedoch politische Risiken und Lieferkettenvulnerabilität prüfen.
Die EU hat ihr 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es verschärft Maßnahmen im Energie- und Dienstleistungssektor, verbietet neue Beteiligungen in Sonderwirtschaftszonen und erweitert die Güter- und Sanktionslisten. …
China verschärft Exportkontrollen drastisch: Neue Regeln betreffen Waren, Technologie und seltene Erden – auch für ausländische Unternehmen gelten umfangreiche Genehmigungs- und Re-Exportpflichten.
Finanzgericht Düsseldorf bestätigt Vertretungsmacht bei Einfuhr: Zollbescheid aufgehoben, Alkoholsteuerforderung unzulässig – Erfolg für Logistikdienstleister im Hauptsacheverfahren.
Die EU hat am 19. Juli 2025 das 18. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es bringt neue Exportverbote, strengere Nachweispflichten und Maßnahmen gegen Umgehungstatbestände.
Neues EU-US-Handelsabkommen bringt Zollerleichterungen für strategische Produkte, aber auch Belastungen für Stahl, Aluminium und andere Branchen. Unternehmen sollten jetzt aktiv prüfen.