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KRITISDachG in Kraft, Durchführungsvorschriften fehlen: Das müssen Betreiber wissen
Strafverteidigerkosten: Abzug trotz Freiheitsstrafe möglich?
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Kein unbegrenzter Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei der Annahmeverzugsvergütung
BFH präzisiert DBA-Sperrwirkung bei Gewinnkorrekturen
Markteintritt im Ausland: Wo die steuerlichen Risiken in der Supply Chain wirklich liegen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Karin Schlegel
Senior Manager
Zum 1. Januar 2026 sind neue Regeln im Strom- und Energiesteuerrecht in Kraft getreten. Betreiber von PV-, BHKW- und KWK-Anlagen profitieren von Erleichterungen und neuen Befreiungsmöglichkeiten.
Kommunale Unternehmen, Privatpersonen sowie kleinere Unternehmen sollen künftig von einer kostengünstigen, bürgernahen Versorgung mit erneuerbarer Energie profitieren können. Die Basis dafür schafft der neue § 42c EnWG.
BFH verneint Stromsteuerbefreiung für Netzumwälzpumpen: Betreiber von Fernwärmenetzen müssen mit strengeren Kriterien rechnen und sollten alternative Entlastungen nach § 9b StromStG prüfen.
Die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bleibt auch ab 2026 bestehen. Der Entlastungssatz von 20 EUR/MWh wird dauerhaft gesetzlich festgeschrieben.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2023 das Strompreispaket für das produzierende Gewerbe auf den Weg gebracht. Dieses sieht Entlastungen unter anderem bei der Stromsteuer für die nächsten fünf Jahre vor.
In bestimmten Sonderfällen ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. Oktober 2021, Az.: VII R 26/20) bei strom- und energiesteuerlichen Entlastungsanträgen die Antragsfrist bis zum Ende des auf die Verwendung bzw. …
Die Bundesregierung plant die Fortführung des strom- und energiesteuerlichen Spitzenausgleichs für 2023. Das BMF hat dazu nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt – Was drinsteht und was offenbleibt.
The German government plans to continue the electricity and energy tax peak compensation in 2023. The Federal Ministry of Finance has now presented a draft bill on the subject - what's in it and what's left open.
Bei strom- und energiesteuerlichen Rückerstattungen gab es im deutschen Recht bislang keinen Anspruch auf Zinsen. Der Europäische Gerichtshof hat im September nun entschieden, dass bei fakultativen Steuerbegünstigungen ein …
In seinem Urteil vom 15.12.2020 (Az.: VII R 36/18) hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Frage auseinandergesetzt, ob im zugrundeliegenden Contracting-Sachverhalt der Contractingnehmer als derjenige anzusehen ist, der …