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Online-Seminar: 3. November 2021, 10:00 - ca. 11:00 Uhr
Präsentationsunterlagen
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem VAT Online-Seminar zu den Themen "BMF-Schreiben zu Aufsichtsräten, Billigkeitsmaßnahmen und Immobilien als feste Niederlassung".
Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.
In unserem nächsten VAT Online-Seminar möchten wir gleich drei aktuelle Themen mit Ihnen diskutieren: die Anpassung der Umsatzbesteuerung von Aufsichtsratsmitgliedern, Billigkeitsmaßnahmen nach der Flutkatastrophe und aufgrund der Corona-Pandemie sowie Neuerungen zum Thema "Immobilien als feste Niederlassung".
Das Bundesministerium der Finanzen hat zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung die Umsatzbesteuerung von Aufsichtsratsmitgliedern angepasst. Besteht eine Festvergütung, so sind Aufsichtsräte umsatzsteuerlich nicht selbständig tätig und unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die Regelungen gelten jedoch nicht für Aufsichtsräte und es sind zahlreiche Ausnahmen zu beachten.
Ein weiteres aktuelles Thema sind Billigkeitsmaßnahmen nach der Flutkatastrophe und aufgrund der Corona-Pandemie. Dabei entstanden sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen enorme finanzielle Schäden. Um den Geschädigten schnellstmöglich zu helfen wurden von der Finanzverwaltung u.a. umsatzsteuerliche Maßnahmen ergriffen.
Außerdem gibt es Neuerungen in der Thematik der „Immobilien als feste Niederlassung“: In der Rechtssache von Titanium (C-931/19) hat sich der EuGH mit dieser Frage auseinander gesetzt und die Voraussetzungen präzisiert, wann feste Niederlassungen als mehrwertsteuerpflichtig gelten.
Gerne können Sie Ihre Fragen zu diesen Themen an unsere Experten richten – gerne per E-Mail über diesen Link ››.
Marion Fetzer Partner, Head of Indirect Tax Steuerberaterin
Thorsten Went Partner Tax Innovation & Technology Steuerberater
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