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Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
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EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
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BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Entwicklungen im internationalen Vergleich
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Online-Seminar: 16. November 2021, 12:30 - ca. 13:00 Uhr
Präsentationsunterlagen
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Seminar zu dem Thema "Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz".
Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.
Nachdem zuletzt nur noch neun Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und zehn Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Ostdeutschland über einen Betriebsrat verfügen, gleichwohl der Betriebsrat aber als Schlüsselfaktor für die „Gestaltung der modernen Arbeitswelt“ gilt, hat der Deutsche Bundestag am 21.05.2021 das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in der digitalen Arbeitswelt“ (kurz: Betriebsrätemodernisierungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz ist mit Wirkung zum 18.06.2021 in Kraft getreten. In der zweiten Ausgabe unseres neuen Formats „Lunch Break: Update Arbeitsrecht“, in dem wir regelmäßig mit Ihnen gemeinsam auf aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen eingehen, geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, insbesondere
Gerne können Sie Ihre Fragen zu diesen Themen an unsere Experten richten – gerne per E-Mail über diesen Link ››.
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