Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Energy Sharing: EnWG-Novelle schafft neuen rechtlichen Rahmen
Steueränderungsgesetz 2025 final verabschiedet
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Betriebsratswahl 2026: Minderheitenquote richtig berücksichtigen
Sozialversicherungsfreiheit für Honorarlehrkräfte nach §127 SGB IV greift auch für Altverträge
BFH klärt Drei-Objekt-Grenze bei Kapitalgesellschaften
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Deutschlandfonds startet: Neuer Rahmen für private Investitionen
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Online-Seminar: 16. November 2021, 12:30 - ca. 13:00 Uhr
Präsentationsunterlagen
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Seminar zu dem Thema "Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz".
Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.
Nachdem zuletzt nur noch neun Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und zehn Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Ostdeutschland über einen Betriebsrat verfügen, gleichwohl der Betriebsrat aber als Schlüsselfaktor für die „Gestaltung der modernen Arbeitswelt“ gilt, hat der Deutsche Bundestag am 21.05.2021 das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in der digitalen Arbeitswelt“ (kurz: Betriebsrätemodernisierungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz ist mit Wirkung zum 18.06.2021 in Kraft getreten. In der zweiten Ausgabe unseres neuen Formats „Lunch Break: Update Arbeitsrecht“, in dem wir regelmäßig mit Ihnen gemeinsam auf aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen eingehen, geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, insbesondere
Gerne können Sie Ihre Fragen zu diesen Themen an unsere Experten richten – gerne per E-Mail über diesen Link ››.
Alle Beiträge anzeigen