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Regulating the Future: Web3 & Crypto
Steuerliches Investitionssofortprogramm – darauf liegt der Fokus
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Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Hierauf zielt das 17. Sanktionspaket gegen Russland ab
BGH: Firmenbestatter haftet als faktischer Geschäftsführer
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Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
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Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Online-Seminar: 6. Mai 2021, 11:00 - ca. 12:00 Uhr
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Seminar "Das Lieferkettengesetz kommt: Der Sorgfaltspflicht ausgeliefert?".
Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.
Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2016 ist die Erwartung an Unternehmen formuliert, dass in Lieferketten in angemessener Weise die menschenrechtlichen Risiken zu ermitteln sind. Um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachkommen, wird dieser Aktionsplan von der Bundesregierung im Rahmen des Lieferkettengesetzes nun umgesetzt. Ab dem Jahr 2023 drohen bei Verstoß Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Was bedeutet das für betroffene Unternehmen?
Ob Berichtspflichten, Compliance-Anforderungen oder aber Chancen und Risiken: In unserem exklusiven Baker Tilly Online-Seminar beleuchten unsere Experten die Hintergründe des Gesetzes und beantworten die dringendsten Fragen, um Sie mittelstandsfreundlich auf das Inkrafttreten der Norm vorzubereiten und Sanktionen zu vermeiden.
Oliver Köster, LL.M. Partner Rechtsanwalt
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