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Neue Regulierungen wie NEST und KANU erfordern eine neue Optimierungsstrategie für Netzbetreiber im Hinblick auf die anstehenden Kostenprüfungen. Wir helfen Ihnen, frühzeitig die Weichen zu stellen, um bestehende Regelungen rechtssicher in Ihre Geschäftsmodelle zu integrieren, neue Regelungen zu antizipieren und zukunftsweisende Strategien zu entwickeln und umzusetzen. Durch regulatorische Optimierung stellen wir Finanzierbarkeit und Machbarkeit sicher, sodass Sie die Wärmewende erfolgreich mitgestalten.
Die Netzbetreiber stehen vor der großen Herausforderung, die Wärmewende mitzugestalten, was insbesondere im Hinblick auf Machbarkeit und Finanzierbarkeit eine extreme Leistung sein wird. Die Rahmenbedingungen hierfür setzt die Bundesnetzagentur, die aufgrund ihrer gestärkten Rolle neue Regelungen erlassen wird, die die kommenden Basisjahre 2025 und 2026 und damit die Ergebnisse der 5.
Nicht nur in- und ausländische Investoren beobachten den aktuellen Prozess sehr genau. Auch kommunale Eigentümer sind betroffen. Und: Die letzte öffentliche Konsultation hat gezeigt, dass es auch Verlierer" geben kann.
Die GasNEV und StromNEV werden bis Ende 2027 bzw. 2028 außer Kraft treten, woraufhin neue bundeseinheitliche Festlegungen der Bundesnetzagentur gemäß § 54 Abs. 3 S. 3 EnWG in Kraft treten werden. Die Bundesnetzagentur hat ihre ersten Überlegungen in einem Eckpunktepapier zusammengefasst und am 18. Januar 2024 veröffentlicht. Es wurden zahlreiche Stellungnahmen zum Eckpunktepapier „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ („NEST“) gesammelt, was zur Entwicklung des vorliegenden Eckpunktepapiers geführt hat, das die Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Strom- und Gasnetzbetreiber konkretisiert und erweitert.
Regelungsbereich und Grundsätze
Ziel der Festlegungen ist die Ausgestaltung der Regelungen zur Bestimmung einer Erlösobergrenze. Dies umfasst grundlegende Kostenprüfungsmethoden für Entgeltgenehmigungsverfahren gemäß § 23a EnWG. Die Regelungen müssen die Bedingungen der „Transformationsregulierung“ im Gasbereich berücksichtigen, wie verkürzte wirtschaftliche Nutzungsdauern und Rückstellungen für Stilllegungskosten .
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir den Netzbetreibern, die neuen Regelungen wirtschaftlich und strategisch zu bewerten.
Vorbereitung auf die kommende Kostenprüfung:
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Die Bestimmung des Ausgangsniveaus erfolgt durch eine vergangenheitsbezogene Kostenprüfung. Plankosten werden nicht anerkannt, und es wird eine Prüfung der Kosten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres durchgeführt. Das Ausgangsniveau berücksichtigt nur betriebsnotwendige und effiziente Kosten.
Ausblick Das Eckpunktepapier dient als Zwischenfazit und Grundlage für weitere Festlegungsverfahren. Stellungnahmen können bis zum 30.08.2024 eingereicht werden. Basierend auf den Stellungnahmen plant die Große Beschlusskammer Energie, im vierten Quartal 2024 Festlegungsentwürfe zur Konsultation zu stellen.
Fazit Die Bundesnetzagentur strebt mit diesen Festlegungen eine praxisnahe und effiziente Methodik zur Bestimmung des Ausgangsniveaus für Strom- und Gasnetzbetreiber an, um eine stabile und zukunftssichere Netzentgeltregulierung zu gewährleisten.
Der Festlegungsentwurf zu KANU 2.0 flexibilisiert die Abschreibungsmodalitäten für Gasnetzbetreiber erheblich. Ziel ist eine ausgewogene Kundenbelastung und Refinanzierung bis 2045 (bzw. 2035). Hierzu können Netzbetreiber künftig zwischen drei Abschreibungsmodalitäten wählen: Status quo, linear bis 2045/2035 oder degressiv. Die neuen Regelungen sollen ab 2025 bei der Bildung der Netzentgelte Anwendung finden.
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