Nichtfinanzielle Berichterstattung: Langsam wird es konkret

  • 15.11.2022
  • Lesezeit 2 Minuten

EFRAG-Sustainability Reporting Board verabschiedet erstes Set zu ESRS-Berichtsentwürfen

Das Thema Nachhaltigkeits-Berichterstattung schreitet mit großen Schritten weiter voran. Heute hat das Sustainability Reporting Board der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) das erste Set der ESRS-Berichtsentwürfe verabschiedet. Diese bestehen aus zwölf sektorübergreifenden Standards. Hiermit sind sowohl die sektorübergreifenden als auch die speziellen Standards für E (Environmental), S (Social) als auch G (Governance) abgedeckt. Weiterhin offen sind die sektorspezifischen Standards der Branchen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das EU-Parlament die neue CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)-Richtlinie verabschiedet. Wir berichteten... 

Die Übergabe der sektorübergreifenden Standards an die EU-Kommission soll in Kürze erfolgen. Hier erfolgt dann die geplante Annahme der Standards. Gemäß Terminplan der EU soll dieser Standard als delegierter Rechtsakt bis Juni 2023 verabschiedet werden.

Parallel zu dieser Entwicklung hat die EFRAG im Rahmen der COP27 bestätigt, dass sie gemeinsam mit dem ISSB (International Sustainability Standards Board) einen Abgleich ihrer Standards EU und weltweit vornehmen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass es später zu keiner doppelten Berichterstattung für die Unternehmen kommt.

Der rechtliche Rahmen für die zukünftigen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit ist somit auf Zielkurs. Es bleibt die Herausforderung für die Unternehmen der Realwirtschaft und der öffentlichen Hand sich für diese Themen aufzustellen.

Weitere Informationen zur heutigen Sitzung der EFRAG finden Sie hier...

 

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