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Baker Tilly auf der ACENTUM Global Mobility Konferenz 2026
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Betroffen sind u.a. Güter zur Öl- und Gasexploration, Ratingdienste, Stahlerzeugnisse, Luxusartikel und Smartphones.
Am 15. März 2022 hat die EU ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet und am gleichen Tag in dem EU Amtsblatt Nr. 87I veröffentlicht, dass u.a. Güter zur Öl- und Gasexploration, Ratingdienste, Stahlerzeugnisse sowie Luxusartikel des täglichen Gebrauchs betrifft, wie etwa Smartphones.
Das Sanktionspaket sieht zum einen mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/427 die Aufnahme weiterer 15 Personen und 9 Organisationen in den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vor, d.h. die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gegen welche restriktiven Maßnahmen gelten, wurde erneut ergänzt.
Mit der VERORDNUNG (EU) 2022/428 wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 um weitere Verbots- und Sanktionstatbestände erweitert:
Wir empfehlen Unternehmen dringen, die eigene Geschäftsvorgänge mit den erweiterten Sanktionslisten abzugleichen. Das beinhaltet zum einen eine Überprüfung des Warenstamms, ob Waren unter die neuen güterbezogenen Restriktionen fallen. Zum anderen sollte die erweiterte Personenliste im Rahmen des Geschäftspartnerscreenings berücksichtigt werden.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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