Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Due Diligence als Verhandlungstreiber im Mittelstand
BAG-Entscheidung zur Massenentlassungsanzeige: Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen
Shared Service Center oder Outsourcing – Was ist die richtige Wahl?
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
In the News: Digital Law 2026 - KI in der Rechtsberatung
BGH stärkt PE-Modelle bei Managementbeteiligungen
Öffentliche Hand: Neubewertungen bei Vorsteuer & Organschaft durch BMF
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Nachdem das EU-Parlament vor zwei Wochen die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung - Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit großer Mehrheit angenommen hat, erfolgte nun die Bestätigung durch den EU-Rat. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die CSRD nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird 20 Tage später in Kraft treten und ist dann innerhalb der nächsten 18 Monate in nationales Recht zu überführen.
Unternehmen müssen bis spätestens Mitte 2024, entsprechend dem Stufenplan für die Größenkriterien, die CSRD Richtlinie umgesetzt haben. Der Stufenplan für die Unternehmen gilt unverändert.
Somit erfolgt die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen. Das bedeutet, dass es zwar einen Zeitraum von 18 Monaten bis zur Umsetzung in nationales Recht gibt, aber die Fristen gleich geblieben sind. Dementsprechend ist auf eine schnelle Umsetzung in nationales Recht zu hoffen.
Der rechtliche Rahmen ist somit gesetzt. Es bleibt die Herausforderung für die Unternehmen der Realwirtschaft und der öffentlichen Hand, sich für diese Themen aufzustellen.
Die entsprechende Presseinformation der EU finden Sie hier ==>
Thorsten Lorenzen
Partner
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen