Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Warum Strukturentscheidungen über Erfolg entscheiden
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Ein weiteres EU-Sanktionspaket gegen Russland umfasst sowohl warenbezogene als auch personenbezogene Sanktionen. Mittels der Verordnung (EU) 2022/567 des Rates vom 8. April 2022 wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erneut verschärft. Im Wesentlichen umfasst das Papier Einlaufverbote für russische Schiffe in EU-Häfen, Handelsverbote von Gütern aus dem Baubereich, Spirituosen, Kaviar und Kohleerzeugnisse sowie Verbote im Beförderungs- und Finanzsektor. Zudem wurde die Liste von Personen nochmals erweitert, für die Bereitstellungsverbote gelten.
Die neuen Sanktionen umfassen im Einzelnen:
Überdies wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2002/581 weitere 216 Personen und 18 Einrichtungen in den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen, d.h. auf die Liste der Personen gesetzt, für die entsprechende Bereitstellungsverbote gelten. Die neu aufgenommenen Personen und Einrichtungen umfassen insbesondere vier weitere große russische Banken. Für diese gilt nun ein vollständiges Transaktionsverbot und deren Vermögenswerte in der EU werden eingefroren.
Aufgrund der umfassenden Änderung gerade in Bezug auf die warenbezogenen Sanktionen, unter anderem Anhang XXIII der VO 833/2014, sollten Unternehmen dringend erneut prüfen, ob ihre derzeitigen Russland-Engagements nach dem verschärften Sanktionspaket weiter zulässig sind.
Den kompletten Wortlaut der "VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" finden Sie hier >>
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen