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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Nach unseren Informationen können Berichtsverpflichtete ab dem 1. Februar 2024 eine Verlängerung der Berichtsabgabefrist für den ersten Berichtszeitraum (Q4/2023) beantragen. Dies ist nur möglich, wenn zuvor noch kein Bericht für den Berichtszeitraum abgegeben wurde.
Der Antrag auf Fristverlängerung ist im CBAM-Transitional Registry zu stellen. Hierzu soll ab dem 1. Februar 2024 ein zusätzlicher Button „Request delayed submission“ im Menü „My Quarterly Reports“ vorhanden sein. Durch Anklicken des Buttons soll dann automatisch der Antrag eingereicht werden, welcher zudem an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein soll.
Es wird erwartet, dass die Frist hierdurch um zirka 30 Tage verlängert wird. Sobald wir hierzu nähere Informationen haben, werden wir diese auf unserer Homepage veröffentlichen.
Neben der Fristverlängerung bleibt die Korrekturmöglichkeit für bereits abgegebene Berichte des Q4/23 bis zum 31. Juli 2024 weiter bestehen.
Sven Pohl
Director
Rechtsanwalt
Sebastian Billig
Partner
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