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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Am 9. Mai 2023 haben sich der Bundesrat und der Bundestag im Vermittlungsausschuss auf das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geeinigt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch Whistleblower-Gesetz, regelt den Umgang mit Personen, die Meldungen über mögliche Missstände im Unternehmen oder Behörden abgeben (hinweisgebende Personen). Nachdem der Bundesrat den durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zum HinSchG abgelehnt hatte, rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss ein. Bund und Länder erzielten hier vorgestern eine Kompromisslösung. Einer zügigen Verabschiedung des Gesetzes steht nun nichts mehr im Wege.
Folgende Änderungen durch den Vermittlungsausschuss gegenüber den bisherigen Entwürfen sind für Unternehmen wichtig:
Im Übrigen bleibt der Gesetzentwurf in seiner bisherigen Fassung erhalten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden innerhalb eines Monats eine Meldestelle einrichten und den Anforderungen des HinSchG entsprechen. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden räumt das Gesetz eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab Verkündigung ein. Wie geht es weiter?
Heute, am 11. Mai 2023, wird ein weiteres Mal über den Gesetzesentwurf im Bundestag entschieden. Aufgrund der Einigung im Vermittlungsausschuss ist eine zügige Umsetzung zu erwarten, sodass ein Inkrafttreten bereits im Juni wahrscheinlich ist.
Wir unterstützen Sie mit unser Erfahrung gerne bei der optimalen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Dr. Stefan Meßmer
Partner
Rechtsanwalt
Christine Ostwald
Director
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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