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Wichtige Änderungen bei Datenschutz, Impressum und Barrierefreiheit
BMF erweitert Querverbund: Neue Chancen für Kommunen
Betriebsratswahl 2026: So bereiten Sie sich im Unternehmen vor
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
„Mut durch Klarheit“ im Vergaberecht: Interview mit Dr. Christian Teuber
Baker Tilly berät ARKLYZ AG bei der Übernahme der Gabor Shoes GmbH
E-Rechnung: Zweites BMF-Schreiben sorgt für mehr Klarheit
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
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Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Simon Bloch
Manager
Rechtsanwalt
Steuerberater im Visier: Das OLG Hamburg bestätigt, dass sie auch für Geldauflagen nach § 153a StPO haften können. Wer Mandanten falsch berät, riskiert hohe Schadensersatzforderungen.
Der BGH entscheidet: Firmenbestatter können als faktische Geschäftsführer für Insolvenz- und Bankrottdelikte haften – auch ohne offizielle Funktion.
§ 153 Abs. 4 AO verlangt eine genaue Auswertung von Betriebsprüfungen und kann Berichtigungen in anderen Steuererklärungen auslösen. Unternehmen sollten ihre Compliance-Prozesse anpassen und abweichende Auffassungen …
Ein wegweisender Beschluss des OLG Frankfurt a.M. könnte die strafrechtliche Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften erheblich vorantreiben. Erstmals wurde eine Anklage wegen Steuerhinterziehung in diesem Zusammenhang zugelassen …
Der BFH stellt klar: Tantiemezahlungen an Vorstände, die zugleich Aktionäre sind, gelten nicht automatisch als verdeckte Gewinnausschüttung. Entscheidend ist eine unabhängige Vergütungsentscheidung des Aufsichtsrats.
Das OLG Hamm entschied: Wer als „Strohmann“-Geschäftsführer agiert und dies bei Abschluss einer D&O-Versicherung verschweigt, verliert seinen Versicherungsschutz. Im Streitfall verweigerte der Versicherer die Deckung wegen …
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer verringern. Damit stellt das Gericht sicher, dass betroffene Steuerpflichtige nicht doppelt …