Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Notarielle Online-Verfahren: GmbH-Anteilsabtretung und AG-Gründung künftig per Video
IT-Kontrollen im Ernstfall: Was die PHP-Sicherheitslücke für den Jahresabschluss bedeutet
Sozialversicherungsrechengrößen 2027: Deutliche Anhebung der Grenzwerte geplant
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
Management-Buy-out: Nachfolge aus den eigenen Reihen
E-Rechnung: BMF konkretisiert Vorgaben und klärt Praxisfragen
Bundesverfassungsgericht prüft erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Noch in den kommenden beiden Wochen können sich inhabergeführte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Bayern um den renommierten Mittelstandpreis bewerben.
Die internationale Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Baker Tilly hat Capmont, einen Private-Equity-Investor, bei der Übernahme der DFH Deutsche Fertighaus Holding AG umfassend steuerrechtlich und betriebswirtschaftlich …
Baker Tilly unterstützt die Transaktion mit Tax Due Diligence und steuerlicher Ankaufsprüfung.
Ob Green Bonds oder ESG-gebundene Darlehen: Nachhaltige Finanzierungsinstrumente bieten neue Chancen für Unternehmen. Lesen Sie, wie sie wirken und welche Faktoren bei der Auswahl entscheidend sind.
Die internationale Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Baker Tilly baut ihre Spezialisierung im Steuerbereich konsequent zur Steuer-Boutique aus: Mit Matthias Groschupp (Rechtsanwalt/Steuerberater) wurde ein weiterer …
Die Energiewende erfordert nicht nur den zügigen Ausbau erneuerbarer Energien, sondern auch eine faire Verteilung der damit verbundenen Kosten. Ein wesentlicher Aspekt sind die Netzentgelte, die bestimmen, wie Kosten für den …
Die EU erleichtert mit dem Omnibus-Paket die Umsetzung der CBAM-Verordnung: Weniger Bürokratie, eine neue Bagatellgrenze und mehr Flexibilität für Importeure sollen Unternehmen entlasten und zugleich den Klimaschutz stärken.
Die Beteiligung von Mitarbeitenden am Unternehmen kann ein starkes Instrument der Nachfolgeplanung sein. Allerdings lauern steuerliche Fallstricke: Liegt ein Gehalt vor – oder etwa eine Schenkung?
Im März 2025 tagte der Beirat der Baker Tilly Stiftung zur ersten Beiratssitzung im Jahr 2025. Aus den eingegangenen 26 Projektanträgen wurden fünf Projekte ausgewählt, die jeweils eine Spende in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Das Grunderwerbsteuerrecht zählt zu den komplexesten Bereichen des deutschen Steuerrechts. Insbesondere bei der Besteuerung von Ersatzrealisationstatbeständen (§ 1 Abs. 2a–3a GrEStG) können erhebliche Unsicherheiten …