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Ein Management-Buy-out (MBO) ist für viele mittelständische Unternehmen eine naheliegende Nachfolgelösung. Ob er gelingt, hängt von einer tragfähigen Finanzierung, einer passenden steuerlichen Struktur, einer nachvollziehbaren Bewertung und einem verbindlichen Prozess ab.
Bei der Suche nach einem Nachfolger richtet sich der Blick meist zuerst auf die Familie oder auf externe Käufer. Manchmal sitzt der passende Kandidat aber bereits im Unternehmen. Beim Management-Buy-out übernehmen Führungskräfte den Betrieb, den sie seit Jahren mitgestalten. Sie kennen Abläufe, Kunden und Belegschaft und genießen deren Vertrauen.
Für Mitarbeiter und Geschäftspartner ändert sich dadurch vergleichsweise wenig und der Inhaber weiß sein Unternehmen in vertrauten Händen. Damit der Übergang auch wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich trägt, sind allerdings einige Weichen frühzeitig zu stellen.
Die größte Hürde ist in der Regel das Geld. Führungskräfte verfügen selten über genügend Eigenkapital, um ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zu erwerben. Der Kaufpreis setzt sich deshalb oft aus mehreren Bausteinen zusammen:
Banken werten ein Verkäuferdarlehen als starkes Signal, denn der bisherige Inhaber bleibt damit wirtschaftlich am Erfolg seiner Nachfolger beteiligt. Zugleich übernimmt er aber auch ein eigenes Risiko: Banken verlangen regelmäßig, dass ihr Kredit vorrangig bedient wird. Rang, Absicherung und Zahlungsmodalitäten des Verkäuferdarlehens gehören deshalb in den Vertrag.
In vielen Fällen gründen die Manager bei Übernahme einer GmbH eine eigene Erwerbergesellschaft, die die Akquisitionsfinanzierung aufnimmt. Damit die Zinsen steuerlich mit den Gewinnen des operativen Unternehmens verrechnet werden können, bietet sich eine ertragsteuerliche Organschaft an. Sie setzt unter anderem voraus, dass die Erwerbergesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an die Mehrheit der Stimmrechte hält und ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt wird (§ 14 KStG).
Eine nachvollziehbare Unternehmensbewertung, auf die sich beide Seiten stützen, schafft hier Vertrauen. Sie beugt dem Eindruck vor, eine Seite habe die andere übervorteilt. Rechtlich stehen in dieser Phase zudem Vertraulichkeit, Wettbewerbsverbote und die Anpassung bestehender Geschäftsführer- und Anstellungsverträge auf der Agenda.
Wie viel vom Kaufpreis beim Verkäufer ankommt, hängt maßgeblich von der Rechtsform und der Gestaltung ab. Ein Einzelunternehmen wird im Wege der Übertragung seiner Wirtschaftsgüter verkauft. Bei Personengesellschaften und GmbHs stellt sich die Frage, ob Anteile oder einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden.
Mit dem MBO wechseln neben dem Eigentum auch die Rollen der Beteiligten. Aus dem Vertriebsleiter oder Prokuristen wird ein Unternehmer, der für Kredite und Arbeitsplätze einsteht. Viele Inhaber begleiten diesen Übergang noch eine Zeit lang, etwa als Berater oder im Beirat. Das gibt dem Nachfolger Rückhalt und Kunden wie Banken zusätzliche Sicherheit.
Viele MBOs kommen nicht über freundliche Vorgespräche hinaus. Man ist sich schnell einig, hat über den Preis aber nie gesprochen. Bewährt hat sich ein anderer Einstieg:
Ein Management-Buy-out ist eine tragfähige Nachfolgelösung, wenn Finanzierung, Struktur und Bewertung frühzeitig und aufeinander abgestimmt geplant werden. Entscheidend ist ein verbindlicher Prozess, der mit klaren Zahlen beginnt und rechtliche wie steuerliche Fragen von Anfang an gemeinsam betrachtet.
Matthias Winkler
Partner
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
Ronny Walter
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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