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Das Grunderwerbsteuerrecht zählt zu den komplexesten Bereichen des deutschen Steuerrechts. Insbesondere bei der Besteuerung von Ersatzrealisationstatbeständen (§ 1 Abs. 2a–3a GrEStG) können erhebliche Unsicherheiten entstehen.
Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Fachliteratur verfolgen teils unterschiedliche Ansätze. Dies erschwert die steuerliche Behandlung und bringt Risiken für Unternehmen sowie Berater mit sich.
Ein zentrales Problem ist die auslegungsbedürftige gesetzliche Regelung zur Zuständigkeit der Finanzämter, insbesondere bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen. Hinzu kommen kurze Anzeigefristen von nur zwei Wochen nach Signing und Closing, deren Nichteinhaltung schwerwiegende steuerliche Folgen hat – bis hin zur Versagung der Rückgängigmachung einer etwaigen Grunderwerbsteuer-Doppelbelastung. Die fehlende Klarheit und zunehmende Komplexität der Regelungen stellen Steuerpflichtige vor große Herausforderungen.
Im aktuellen Fachbeitrag in der Wochenschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DStR) analysieren Mario Hesse und Eric Werner wichtige Problemfelder hierzu und zeigen praxisnahe Empfehlungen auf. Sie greifen Überlegungen zu einer möglichen gesetzlichen Klarstellung, zu Erleichterungen bei den Anzeigepflichten sowie zu einer Anpassung der Fristen auf – als potenzieller Beitrag zur Verbesserung der praktischen Handhabbarkeit und Rechtssicherheit.
Den vollständigen Beitrag finden Sie in der aktuellen Ausgabe des DStR (Heft 12/2025).
Eric Werner, LL.M.
Manager
Steuerberater
Mario Hesse
Partner
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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