Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Europäische Gesellschaft (SE): Wann die Rechtsform für Mittelstand und Familienunternehmen sinnvoll ist
BFH-Urteil zum Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben
Elektronische Entgeltunterlagen: Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Baker Tilly baut Corporate/M&A-Praxis mit Carlos Robles y Zepf weiter aus
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Grigeo, ein führendes Holz- und Papierindustrieunternehmen im Baltikum, übernimmt die Huchtemeier Papier GmbH mit Sitz in Dortmund. Baker Tilly hat die Transaktion umfassend in den Bereichen Legal, Tax und Financial …
Das FG Düsseldorf entschied: Die Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen führt nicht automatisch zur Betriebsaufspaltung. Entscheidend ist die funktionale Bedeutung für das Kerngeschäft.
Im aktuellen Ranking der „Besten Kanzleien Deutschlands“ wird Baker Tilly erneut in zahlreichen Rechtsgebieten ausgezeichnet.
BFH verneint Stromsteuerbefreiung für Netzumwälzpumpen: Betreiber von Fernwärmenetzen müssen mit strengeren Kriterien rechnen und sollten alternative Entlastungen nach § 9b StromStG prüfen.
Im September 2025 tagte der Beirat der Baker Tilly Stiftung zum zweiten Mal in diesem Jahr. Aus den eingegangen 30 Projektanträgen wurden fünf ausgewählt, die jeweils eine Spende in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Neuer Referentenentwurf: Mit steuerfreier Aktivrente, Überstundenzuschlägen & Teilzeitaufstockungsprämie will die Bundesregierung den Arbeitsmarkt stärken und dem Fachkräftemangel begegnen.
München, den 23. September 2025. Das St.-Marien-Hospital in Friesoythe hat mit Unterstützung von Baker Tilly sein Sanierungsverfahren erfolgreich beendet. Mit Beschluss vom 9. September 2025 hat das Amtsgericht Cloppenburg …
Gezielte Entlastungen für Pendler, Gastronomie und Ehrenamt: Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt höhere Pauschalen, dauerhafte Steuersenkungen und mehr Gestaltungsspielräume für Vereine.
Das FG Münster bestätigt mit Urteil vom 26.03.2025 die strenge Linie: Auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bleibt § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unanwendbar – keine Kürzung bei fremdem Grundbesitz.
Das BAG hat mit Urteil vom 19.3.2025 entschieden: Verfallsklauseln für Mitarbeiter-Aktienoptionen bei Eigenkündigung sind unwirksam. Unternehmen sollten ihre Beteiligungsprogramme dahingehend prüfen.