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Rückkehr des Einwurf-Einschreibens? DHL ändert Zustellverfahren
Baker Tilly berät Gimborn beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Cerberus
Entgelttransparenz: Kein Aufschub für Arbeitgeber
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
BFH kippt fiktive Zinsen bei Kaufpreisstundungen
KapESt-Erstattung für EU-Muttergesellschaften bei Tochtergesellschaften i.L.
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Marco Stahn
Director
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nach welchem Schema müssen Arbeitgeber im Falle einer Verdachtskündigung vorgehen, wenn sich der betreffende Mitarbeiter im Urlaub befindet? Das Bundesarbeitsgericht schafft Klarheit bzgl. der Zwei-Wochen-Frist.
Das Jahr 2026 bringt für Arbeitgeber und Personalverantwortliche gesetzliche Neuerungen mit sich. Neben bereits in Kraft getretenen Anpassungen sind weitere Veränderungen geplant, die HR-Abläufe nachhaltig beeinflussen.
PESA, Polens größter Schienenfahrzeughersteller, steigt als Investor bei dem Leipziger Straßenbahnbauer HeiterBlick ein. Ein Baker Tilly-Team begleitet HeiterBlick mit umfassender rechtlicher und steuerlicher Beratung.
Grigeo, ein führendes Holz- und Papierindustrieunternehmen im Baltikum, übernimmt die Huchtemeier Papier GmbH mit Sitz in Dortmund. Baker Tilly hat die Transaktion umfassend in den Bereichen Legal, Tax und Financial …
Das BAG hat mit Urteil vom 19.3.2025 entschieden: Verfallsklauseln für Mitarbeiter-Aktienoptionen bei Eigenkündigung sind unwirksam. Unternehmen sollten ihre Beteiligungsprogramme dahingehend prüfen.
Die sogenannte EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird im kommenden Jahr in deutsches Recht überführt. Arbeitgeber hierzulande müssen mit einer erheblichen Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes rechnen.
Strategische Erweiterung des Portfolios: Die GESCO SE übernimmt den hessischen Antriebstechnik-Spezialisten Eckart GmbH. Ein Baker Tilly-Team hat die Transaktion in den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern begleitet.
Der Private-Equity-Investor übernimmt die beiden Kabelbaumspezialisten Neugebauer Group und Haas Kabeltechnik. Baker Tilly hat Capmont in den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern unterstützt.
Baker Tilly unterstützte die MedTech-Holdinggesellschaft mit umfassender rechtlicher und steuerlicher Beratung.
Der Verzicht auf Mindesturlaub ist im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs nicht länger möglich. Mit dieser Entscheidung schränkt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Gestaltungsmöglichkeiten in Beendigungssituationen ein.