Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
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Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Baker Tilly berät Maxburg beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Scora Liquidity
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Entwicklungen im internationalen Vergleich
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Online-Seminar: Dienstag, 20. Juni 2023, 12:30 bis ca. 13:30 Uhr
Nach langem Hin und Her tritt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kurzfristig in Kraft. Beschäftigungsgeber mit 250 oder mehr Mitarbeitenden (alle Mitarbeitenden zählen, es kommt nicht auf FTEs an) müssen kurzfristig die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz hinweisgebender Personen umsetzen. Beschäftigungsgebende mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben hierfür Zeit bis Dezember dieses Jahres.
Im Rahmen unseres Online-Seminars erläutern wir Ihnen in komprimierter Form, was nun zu tun ist:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen gemeinsamen konstruktiven Austausch!
Hier geht es direkt zur Anmeldung ››
Dienstag, 20. Juni 2023 12:30 bis ca. 13:30 Uhr
Online-Seminar
Dr. Stefan Meßmer Partner Rechtsanwalt Büro Stuttgart T: +49 711 933046-345stefan.messmer@bakertilly.de
Christine Ostwald Director Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Büro München T: +49 89 55066-234christine.ostwald@bakertilly.de
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Dienstag, 20. Juni 2023, 12:30 bis ca. 13:30 Uhr
Dr. Stefan Meßmer
Partner
Rechtsanwalt
Christine Ostwald
Director
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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