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Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
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Reformpaket „Aufschwung und Beschäftigung“: Was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
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NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Online-Seminar: Dienstag, 20. Juni 2023, 12:30 bis ca. 13:30 Uhr
Nach langem Hin und Her tritt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kurzfristig in Kraft. Beschäftigungsgeber mit 250 oder mehr Mitarbeitenden (alle Mitarbeitenden zählen, es kommt nicht auf FTEs an) müssen kurzfristig die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz hinweisgebender Personen umsetzen. Beschäftigungsgebende mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben hierfür Zeit bis Dezember dieses Jahres.
Im Rahmen unseres Online-Seminars erläutern wir Ihnen in komprimierter Form, was nun zu tun ist:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen gemeinsamen konstruktiven Austausch!
Hier geht es direkt zur Anmeldung ››
Dienstag, 20. Juni 2023 12:30 bis ca. 13:30 Uhr
Online-Seminar
Dr. Stefan Meßmer Partner Rechtsanwalt Büro Stuttgart T: +49 711 933046-345stefan.messmer@bakertilly.de
Christine Ostwald Director Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Büro München T: +49 89 55066-234christine.ostwald@bakertilly.de
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Dienstag, 20. Juni 2023, 12:30 bis ca. 13:30 Uhr
Dr. Stefan Meßmer
Partner
Rechtsanwalt
Christine Ostwald
Director
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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