Rund zwei Drittel der 1200 befragten Unternehmen haben laut dem Bericht bereits ein Hinweisgebersystem eingerichtet; über die Hälfte der Meldesysteme brachten Hinweise auf illegales oder unethisches Verhalten hervor. Der Report legt nahe, dass die überwiegende Zahl aller eingehenden Hinweise eine berechtigte Frage zum Gegenstand haben – Denunziantentum ist die absolute Ausnahme. Regelmäßig betreffen die Hinweise neben Compliance-relevanten Fragestellungen wie Hinweise auf Korruption oder Wettbewerbsverstöße auch Bereiche des Personalwesens, wie etwa Fragen zu Führungsthemen oder zwischenmenschlichen Beziehungen bis hin zu dem Verdacht von Mobbingfällen.
Die Erkenntnisse des Berichts decken sich mit unseren Erfahrungen als externe Ombudsperson. Für die Mitarbeitenden, aber auch für Externe, stellt das Hinweisgebersystem einen zusätzlichen Kanal dar, um Fragen zu stellen und berechtigte Anliegen loszuwerden. Aufmerksame Personen innerhalb oder außerhalb der Belegschaft können so dazu beitragen, dass Missstände früh erkannt und abgestellt werden. Hierbei können externe Vertrauensanwälte als Gesprächspartner dienen und zusätzlichen Schutz für hinweisgebende Personen bieten.
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 ein nationales Umsetzungsgesetz erlassen, das die Vorgaben der Richtlinie umsetzt (vgl. dazu). Infolge der derzeit laufenden Sondierungs- und Koalitionsverhandlungsgespräche wird der deutsche Gesetzgeber diese Frist voraussichtlich nicht einhalten können. Aber auch unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung kann die Einführung eines Hinweisgebersystems dazu beitragen, Ihr Unternehmen vor Schaden zu bewahren und somit präventive Erfolge zu erzielen.