Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BMF stoppt BFH-Urteil zur Verlustverrechnung
Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
Accounting braucht Führung – nicht nur Abläufe und Software
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Mindesturlaub und gerichtliche Vergleiche: Was Arbeitgeber beachten müssen
W&I: Due Diligence Reports versicherungsfreundlich gestalten
Referentenentwürfe zum Sondervermögen: Worauf es nach diesem starken Signal ankommt
Familiengesellschaften im Wandel: Strukturen zukunftsfähig gestalten
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Nur noch wenige Wochen, dann endet bereits das Jahr 2022: Nicht mehr viel Zeit für Unternehmen, sich auf 2023 in Kraft tretende ESG-Vorschriften vorzubereiten. Oliver Köster und Dr. Markus Lange fassen die neuen Nachhaltigkeitsregularien übersichtlich zusammen.
Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. In zwei Schritten werden den betroffenen Unternehmen Pflichten zur Stärkung der Menschenrechte und des Umweltschutzes auferlegt. Außerdem gelten ab 1. Januar 2023 – und teilweise schon seit 1. Januar 2022 – neue Anforderungen im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung. Darauf gilt es sich einzustellen und vorzubereiten.
Was Unternehmen jetzt wissen müssen und auf welche Punkte es bis zum Jahresende in der Umsetzung ankommt, erläutern Baker Tilly Partner Oliver Köster und Dr. Markus Lange in ihrem Gastbeitrag für das Magazin Going Public.
Oliver Köster, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen