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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Nur noch wenige Wochen, dann endet bereits das Jahr 2022: Nicht mehr viel Zeit für Unternehmen, sich auf 2023 in Kraft tretende ESG-Vorschriften vorzubereiten. Oliver Köster und Dr. Markus Lange fassen die neuen Nachhaltigkeitsregularien übersichtlich zusammen.
Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. In zwei Schritten werden den betroffenen Unternehmen Pflichten zur Stärkung der Menschenrechte und des Umweltschutzes auferlegt. Außerdem gelten ab 1. Januar 2023 – und teilweise schon seit 1. Januar 2022 – neue Anforderungen im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung. Darauf gilt es sich einzustellen und vorzubereiten.
Was Unternehmen jetzt wissen müssen und auf welche Punkte es bis zum Jahresende in der Umsetzung ankommt, erläutern Baker Tilly Partner Oliver Köster und Dr. Markus Lange in ihrem Gastbeitrag für das Magazin Going Public.
Oliver Köster, LL.M.
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