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Metaverse – ein neuer Rechtsraum Aktuelle Regelungen, Herausforderungen und Lösungsansätze
Das Metaverse ist – simpel formuliert – als nächster Evolutionsschritt des Internets ein dreidimensionaler, immersiver digitaler Raum, in dem die unterschiedlichen bestehenden (Handlungs-)Räume des Internets zu einer oder mehrerer virtuellen Welten verschmelzen können.
Durch die Einbindung sozialer, kultureller und ökonomischer Aktivitäten kann das Metaverse auch als extreme Weiterentwicklung der klassischen Social-Media-Plattformen bezeichnet werden, deren oft rein kommunikative Ebene um zahlreiche Handlungsmöglichkeiten erweitert wird. Personen und Unternehmen können in Form eines Avatars zusammentreffen, interagieren und unter anderem Geschäfte abschließen, Bildungs- und Beratungsangebote wahrnehmen oder auch spielerischen, sportlichen oder sonstigen Aktivitäten nachgehen.
Es wird erwartet, dass es nicht „ein“ Metaverse wie beispielsweise Decentraland geben wird, sondern dieses aus vielen verschiedenen Metaverse-Welten (so wie aktuell z. B. The Sandbox) besteht. Zentral ist daher auch die Interoperabilität der Technik, d. h. die Fähigkeit, Assets und Token von einer Welt in die andere zu bewegen. Diese ermöglicht es – sofern sie denn erfolgreich umgesetzt wird – Unternehmen private oder öffentliche Metaverse-Welten nach ihren jeweiligen Vorstellungen, unter Zugrundelegung ähnlicher technischer Standards, zu gestalten und zu betreiben.
Eine besondere Rolle für das Metaverse spielen vor allem die Bereiche Web3, Blockchain, Dezentralisierung (wie Decentralized Finance (DeFi) und Decentralized Autonomous Organizations (DAO‘s) und digitale Assets (NFT). Chancen bestehen insbesondere in den Bereichen Mode, Architektur, Medizin, Banking, Handel und Vermarktung digitaler Assets wie Kunst, Items oder Avatar-Skins sowie virtuelle Veranstaltungen und Gaming.
Dr. Christiane Krüger, LL.M.
Director
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt
Andreas Metzner, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Bernhard Rehbein
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