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Die Regierungsparteien hatten sich nach zähem Ringen um den Koalitionsvertrag im Jahr 2018 dazu entschieden, in dieser Legislaturperiode Verschärfungen im Befristungsrecht gesetzlich umzusetzen.
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Einen ersten Anlauf hierzu hatte es bereits ein Jahr nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen gegeben, der jedoch nicht einmal in einem Gesetzesentwurf gemündet ist. Einen solchen hat nun aber das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.04.2021 vorgelegt.
Die zentralen Punkte dieses Referentenentwurfes basieren auf den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. Für sachgrundlose Befristungen sieht der Entwurf folgendes vor:
Auch bei Befristungen mit Sachgrund soll es Änderungen geben:
Ob es dieser Gesetzesentwurf in den verbleibenden Monaten dieser Legislaturperiode bis zu den Bundestagswahlen noch durch das Gesetzgebungsverfahren schafft, erscheint allerdings fraglich. Hintergrund für den nun vorgelegten Gesetzesentwurf ist wohl der laufende Wahlkampf. Die Aufnahme von Restriktionen des Befristungsrechts waren seinerzeit eine der zentralen Forderungen des SPD-Parteitags für die Koalitionsverhandlungen mit den Unionsparteien.
Sollte der Gesetzesentwurf tatsächlich wie vorgelegt umgesetzt werden, sollten sich Arbeitgeber rechtzeitig darauf vorbereiten, dass sie ab Januar 2022 das Zitiergebot einhalten und bei entsprechender Unternehmensgröße die Quote sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge ermitteln und an die Arbeitnehmervertretungen übermitteln müssen.
Stephanie Breitenbach
Senior Manager
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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