Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Warum Strukturentscheidungen über Erfolg entscheiden
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Die Regierungsparteien hatten sich nach zähem Ringen um den Koalitionsvertrag im Jahr 2018 dazu entschieden, in dieser Legislaturperiode Verschärfungen im Befristungsrecht gesetzlich umzusetzen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier ››
Einen ersten Anlauf hierzu hatte es bereits ein Jahr nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen gegeben, der jedoch nicht einmal in einem Gesetzesentwurf gemündet ist. Einen solchen hat nun aber das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.04.2021 vorgelegt.
Die zentralen Punkte dieses Referentenentwurfes basieren auf den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. Für sachgrundlose Befristungen sieht der Entwurf folgendes vor:
Auch bei Befristungen mit Sachgrund soll es Änderungen geben:
Ob es dieser Gesetzesentwurf in den verbleibenden Monaten dieser Legislaturperiode bis zu den Bundestagswahlen noch durch das Gesetzgebungsverfahren schafft, erscheint allerdings fraglich. Hintergrund für den nun vorgelegten Gesetzesentwurf ist wohl der laufende Wahlkampf. Die Aufnahme von Restriktionen des Befristungsrechts waren seinerzeit eine der zentralen Forderungen des SPD-Parteitags für die Koalitionsverhandlungen mit den Unionsparteien.
Sollte der Gesetzesentwurf tatsächlich wie vorgelegt umgesetzt werden, sollten sich Arbeitgeber rechtzeitig darauf vorbereiten, dass sie ab Januar 2022 das Zitiergebot einhalten und bei entsprechender Unternehmensgröße die Quote sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge ermitteln und an die Arbeitnehmervertretungen übermitteln müssen.
Stephanie Breitenbach
Senior Manager
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen