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Die erste Ausgabe des neuen Employment and Labour Laws Newsletters von Baker Tilly. Die internationale Praxisgruppe Arbeitsrecht analysiert u. a. betriebsbedingte Kündigungen und Employer-of-Record-Modelle.
Die internationale Praxisgruppe Arbeitsrecht von Baker Tilly hat die erste Ausgabe des neuen Employment and Labour Laws Newsletters veröffentlicht. Die Ausgabe zeigt, wie dynamisch sich das Arbeitsrecht weltweit entwickelt und welche Trends Unternehmen mit internationaler Belegschaft derzeit besonders beachten sollten.
Fachleute aus acht Ländern geben darin einen kompakten Überblick über zentrale Entwicklungen. Dazu gehört ein europäischer Vergleich der arbeitsrechtlichen Anforderungen bei Restrukturierungen in Deutschland, Spanien, Frankreich, Belgien und dem Vereinigten Königreich – einschließlich Sozialauswahl, Konsultationspflichten, Abfindungsmechanismen und verfahrensrechtlichen Risiken.
Zudem analysiert der Newsletter die wachsende Bedeutung von Employer-of-Record-Modellen und zeigt anhand von Beispielen aus Deutschland, Spanien, Belgien, Österreich, Norwegen und den Niederlanden, warum identische Strukturen je nach Rechtsordnung völlig unterschiedlich bewertet werden – bis hin zur Einstufung als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung.
Ein weiteres Schwerpunktthema sind zwei aktuelle Entscheidungen aus Frankreich, die unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis haben: Überstunden müssen künftig auch dann berücksichtigt werden, wenn in derselben Woche Urlaubstage liegen. Außerdem ist Urlaub nachzugewähren, wenn er sich mit einer krankheitsbedingten Abwesenheit überschneidet.
Abgerundet wird die Ausgabe durch eine praxisorientierte Übersicht über zentrale arbeits- und einwanderungsrechtliche Anforderungen, die internationale Unternehmen beim Markteintritt in das Vereinigte Königreich berücksichtigen müssen.
Die erste Ausgabe des neuen Employment and Labour Laws Newsletters von Baker Tilly.
Wir stehen Ihnen weltweit mit internationaler und nationaler rechtlicher Expertise zur Seite. Die nächste Ausgabe des Employment and Labour Laws Newsletter erscheint im März.
Kerstin Weckert
Partner
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Licencié en droit, Mag. iur.
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