Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Warum Strukturentscheidungen über Erfolg entscheiden
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Die erste Ausgabe des neuen Employment and Labour Laws Newsletters von Baker Tilly. Die internationale Praxisgruppe Arbeitsrecht analysiert u. a. betriebsbedingte Kündigungen und Employer-of-Record-Modelle.
Die internationale Praxisgruppe Arbeitsrecht von Baker Tilly hat die erste Ausgabe des neuen Employment and Labour Laws Newsletters veröffentlicht. Die Ausgabe zeigt, wie dynamisch sich das Arbeitsrecht weltweit entwickelt und welche Trends Unternehmen mit internationaler Belegschaft derzeit besonders beachten sollten.
Fachleute aus acht Ländern geben darin einen kompakten Überblick über zentrale Entwicklungen. Dazu gehört ein europäischer Vergleich der arbeitsrechtlichen Anforderungen bei Restrukturierungen in Deutschland, Spanien, Frankreich, Belgien und dem Vereinigten Königreich – einschließlich Sozialauswahl, Konsultationspflichten, Abfindungsmechanismen und verfahrensrechtlichen Risiken.
Zudem analysiert der Newsletter die wachsende Bedeutung von Employer-of-Record-Modellen und zeigt anhand von Beispielen aus Deutschland, Spanien, Belgien, Österreich, Norwegen und den Niederlanden, warum identische Strukturen je nach Rechtsordnung völlig unterschiedlich bewertet werden – bis hin zur Einstufung als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung.
Ein weiteres Schwerpunktthema sind zwei aktuelle Entscheidungen aus Frankreich, die unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis haben: Überstunden müssen künftig auch dann berücksichtigt werden, wenn in derselben Woche Urlaubstage liegen. Außerdem ist Urlaub nachzugewähren, wenn er sich mit einer krankheitsbedingten Abwesenheit überschneidet.
Abgerundet wird die Ausgabe durch eine praxisorientierte Übersicht über zentrale arbeits- und einwanderungsrechtliche Anforderungen, die internationale Unternehmen beim Markteintritt in das Vereinigte Königreich berücksichtigen müssen.
Die erste Ausgabe des neuen Employment and Labour Laws Newsletters von Baker Tilly.
Wir stehen Ihnen weltweit mit internationaler und nationaler rechtlicher Expertise zur Seite. Die nächste Ausgabe des Employment and Labour Laws Newsletter erscheint im März.
Kerstin Weckert
Partner
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Licencié en droit, Mag. iur.
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen