Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
21. Sanktionspaket der EU gegen Russland: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Locked Box: Steuerfolgen beim Verkauf von KG-Anteilen
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
Rückkehr des Einwurf-Einschreibens? DHL ändert Zustellverfahren
Baker Tilly stärkt Mittelstandsberatung mit Markus Krinninger
BFH kippt fiktive Zinsen bei Kaufpreisstundungen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Seit dem 7. Januar 2022 können Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in den Fördermonaten Januar bis März 2022 weiterhin Umsatzeinbrüche i. H. v. mind. 30 Prozent aufweisen, Überbrückungshilfe IV beantragen.
Dabei wird die Überbrückungshilfe IV im Wesentlichen zu den gleichen Bedingungen fortgeführt und gewährt wie die Überbrückungshilfen III und III Plus. Eine wesentliche Änderung besteht jedoch beim neuen Förderhöchstsatz, wonach immerhin noch bis zu 90 Prozent (zuvor: bis zu 100 Prozent) der förderfähigen Fixkosten laut Fixkostenkatalog erstattet werden können.
Erstanträge können mit Hilfe eines sog. „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) bis zum 30. April 2022 gestellt werden.
Alle Beiträge anzeigen