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Nach dem Urteil des US Supreme Court sind in dieser Woche alle Zölle, die unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingesetzt wurden, weggefallen. Nun reagieren die US-Regierung und die Europäische Union.
Der Supreme Court der Vereinigten Staaten hatte am 20. Februar 2026 entschieden, dass Präsident Trump nicht das Recht zustand, Zölle auf Grundlage der Notstandsgesetze (IEEPA) zu verhängen. Als Folge sind diese Zölle mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. (IEEPA) zu verhängen. Als Folge sind diese Zölle mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Während die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs den US-Präsidenten daran hindert, unter Berufung auf die Notstandsgesetze Zölle zu erheben, ist es ihm nicht grundsätzlich untersagt, Einfuhrabgaben auf Basis anderer Rechtsgrundlagen zu erheben.
Das sind die Reaktionen der US-Administration und der Europäischen Union auf die Entscheidung des Supreme Court.
Noch am Tag der Supreme-Court-Entscheidung unterzeichnete der US-Präsident ein Dekret (Executive Order), nach dem ein Einfuhrzuschlag in Höhe von zehn Prozent erhoben werden solle. Wenig später kündigte der Präsident in den sozialen Medien an, den Zusatzzoll von zehn auf 15 Prozent erhöhen zu wollen. Eine rechtskräftige Executive Order hierzu steht allerdings derzeit noch aus.
Der Zusatzzoll gilt für fast alle Einfuhren und wird auf Section 122 des Trade Act of 1974 gestützt. Diese Regelung erlaubt die Erhebung von Zusatzzöllen für maximal 150 Tage. Sie sollen ab dem 24. Februar 2026, 00:01 Uhr EST erhoben werden. Begründet werden die Einfuhrabgaben mit dem „Nationalen Notstand“ aufgrund des Zahlungsbilanzdefizits.
Der Zusatzzoll gilt zusätzlich zu den bestehenden Zollsätzen. D.h., die Einfuhrzollabgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Grundsätzlich gilt der Zusatzzoll für alle Einfuhren in die USA. Allerdings bestehen folgende geographische und sektorale Ausnahmen:
Wichtig: Die Ausnahmen richten sich nach den US-Zolltarifnummern, welche in dem Annex II benannt sind. Nur Waren, die nach den US-Einreihungsregeln unter die dortigen Tarifnummern fallen, sind begünstigt.
Bereits seit Freitag gab es Stimmen in der EU, die den Zoll-Deal mit den USA aus dem letzten Jahr als „geplatzt“ zu betrachteten. Am Montag konkretisierte sich die EU-Position, nachdem das EU-Parlament nicht über die Abschaffung der EU-Zölle auf US-Industrieprodukte abstimmte, sondern das Verfahren pausierte.
Aus Sicht der EU muss zunächst die US-Zollposition geklärt sein, d. h. die Details der zukünftigen US-Zollpolitik sollen bekannt sein, um eine gemeinsame Position der EU festlegen zu können. Hierbei sei Planungssicherheit für die EU-Unternehmen von großer Bedeutung, wie Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte.
Wir empfehlen Unternehmen mit US-Geschäft, die weiteren Entwicklungen kritisch zu verfolgen. Zudem zeigt der Annex II erneut, wie wichtig eine korrekte Einreihung der Produkte unter den Zolltarif des Einfuhrlandes ist.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung im globalen Zollrecht? wenden Sie sich gern an uns! Gemeinsam mit unserem Baker Tilly US-Customs-Team können wir Sie bei den EU- und US-Zollregularien einschließlich der Einreihung Ihrer Produkte unterstützen.
In unserem Webinar am 26. Februar um 12 Uhr ordnen wir für Sie gemeinsam mit Zollexperten aus den USA, Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und Mexico die aktuelle Situation ein. Außerdem analysieren wir Rückforderungsmöglichkeiten, Folgerisiken und Implikationen für Unternehmen in Europa.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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