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Präsident Trump stand nicht das Recht zu, Zölle auf Grundlage der Notstandsgesetzte zu verhängen, so lautet ein aktuelles Supreme Court Ruling. Unternehmen müssen tätig werden, um Erstattungen der gezahlten Zölle zu erhalten.
Das Gesetz über internationale Notstandsbefugnisse (International Emergency Economic Powers Act, IEEPA) ermächtigt den Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht zur Erhebung von Zöllen, da allein der Kongress die verfassungsmäßige Befugnis zur Festsetzung von Steuern und Abgaben hat und der Wortlaut des IEEPA die Zollhoheit nicht ausdrücklich an die Exekutive überträgt.
Dies ist das Ergebnis einer folgenschweren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, welche am vergangenen Freitag durch sechs der neun Supreme Court Richter ausgesprochen wurde.
Das Urteil ist endgültig und sofort in Kraft getreten. D. h. alle Zölle, die auf Grundlage der IEEPA bestanden, fallen mit sofortiger Wirkung weg:
Zölle, die auf einer anderen Grundlage als dem IEEPA erhoben wurden, bleiben bestehen. Das sind beispielsweise Zölle auf Stahl, Aluminium, Kupfer, Bauholz und Kraftfahrzeuge / Autoteile (Section 232 – Nationale Sicherheit), die 2018/2019 eingeführten Zölle auf chinesische Waren (Section 301 – Handelspraktiken) und die regulären Meistbegünstigungszollsätze und präferenziellen Zollsätze (MFN / HTS Basiszollsätze).
Somit fällt der durchschnittliche Zollsatz für Einfuhren in die USA wieder auf das Niveau von Januar 2025 zurück.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hindert den Präsidenten nur daran, unter Berufung auf die Notstandsgesetze Zölle zu erheben. Aber nicht daran, grundsätzlich Zölle aufgrund anderer Ermächtigungsgrundlagen zu erheben.
Es wird keine automatische Erstattung der gezahlten IEEPA-Zölle geben. SCOTUS überlässt Fragen bezüglich der Rückerstattung von zu Unrecht entrichteten Einfuhrabgaben den zuständigen Vorinstanzen.
Unternehmen und Privatpersonen, die diese IEEPA-Zölle gezahlt haben, müssen daher proaktiv bei der US-Zollbehörde eine Rückerstattung oder Neuberechnung der Zölle beantragen, unter Beachtung der US-gesetzlichen Fristen und Formvorschriften.
Wenn Sie von den IEEPA-Zöllen betroffen sind, wenden Sie sich gern an uns! Gemeinsam mit unserem Baker Tilly US-Customs-Team prüfen wir Ihre Erstattungsmöglichkeiten und helfen Ihnen, diese im Vorschriftendschungel des US-Zollrechts durchzusetzen.
Wie am Montag bekannt wurde, setzt die Europäische Union infolge des Supreme Court Rulings sowie den Executives Orders bzgl. neuer temporärer Zusatzzölle von 10 Prozent die Ratifizierung des Handelsabkommens mit den USA vorerst aus. Sie wolle zunächst weitere Details von den Vereinigen Staaten zu deren neuen Zollpolitik abwarten. Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen und stehen Ihnen gern beraten zur Seite.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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