20. EU-Sanktionspaket gegen Russland erlassen

20. EU-Sanktionspaket gegen Russland erlassen
Metalle, Traktoren, Kautschuk und Mineralien sowie Chemikalien sind Teil des 20. Sanktionspakets der EU gegen Russland.
  • 29.04.2026
  • Lesezeit 4 Minuten

Die EU verschärft mit dem 20. Sanktionspaket die Maßnahmen gegen Russland und Belarus: Fokus auf Umgehungsstrukturen, neue Güter-/Länderlistungen und mehr Pflichten für Unternehmen.

Die Europäische Union hat nach langem Ringen das 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen und zugleich den Sanktionsrahmen gegenüber Belarus erweitert. Ziel ist die weitere Einschränkung russischer Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie die konsequentere Unterbindung von Umgehungsstrukturen. 

Ungarn und die Slowakei hatten die Erweiterung der Maßnahmen, die bereits Anfang des Jahres in Kraft treten sollten zunächst blockiert. Grund war der Stopp des Betriebs der Druschba-Pipeline, durch die die EU-Staaten mit russischem Öl versorgt werden. Nachdem der Betrieb wieder aufgenommen wurde, haben die Staaten der Verordnung (EU) 2026/506 zugestimmt, durch die die Vorgaben der Verordnung (EU) 833/2014 „Russlandembargo-Verordnung“ erweitert werden. 

Welche Umgehungshandlungen werden adressiert? 

Durch die Änderungen werden unter anderem (drittstaatliche) Versuche die Embargo-Vorschriften zu umgehen, in den Fokus genommen. Zentrales Element ist die erstmalige Listung von Umgehungsgütern und –Ländern nach Art. 12f Abs. 1 Russlandembargo-Verordnung. Die EU adressiert damit Handelsströme, die der Umgehung der bestehenden Russlandsanktionen dienen.  

In Erwägungsgrund 34 der VO (EU) 2026/506 wird erläutert, wodurch eine atypische, starke Verschiebung von Warenströmen belegt wird: 

  • In den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 sind die Exporte aus der EU nach Kirgisistan für Güter von gemeinsamer hoher Priorität um 800 % gestiegen (Vergleich: Niveau vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine). 
  • Im gleichen Zeitraum haben sich die Exporte dieser Güter aus Kirgisistan nach Russland um 200 % erhöht. 

Die EU leitet daraus einen konkreten Verdacht auf Sanktionsumgehung ab und begründet damit die Aktivierung des „Drittstaatenmechanismus“. Künftig dürfen Güter mit der Zolltarifnummer 8457 10 (Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen) und 8517 62 (Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)) nicht mehr nach Kirgistan verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden. Erstere stellen eine Schlüsseltechnologie in der Verteidigungsindustrie dar, letztere werden u.a. bei der Drohnenherstellung verwendet. 

Zudem werden weitere Organisationen, Personen und Einrichtungen sanktioniert, die im Verdacht stehen Umgehungshandlungen zu begehen oder sich an diesen zu beteiligen. 

Gibt er erneut Güterlistungen? 

Das 20. Sanktionspaket erweitert zudem die Import- und Exportverbote, um verbleibende Handelsströme mit Russland (und flankierend Belarus) weiter zu begrenzen und Umgehungsoptionen zu reduzieren. Erneut werden Güterlisten zu Ein- und Ausfuhrverboten erweitert. Betroffen sind u.a. Traktoren, Kautschuk, Technologie, Metalle, Mineralien und Chemikalien. 

Wie ist der Energiesektor betroffen? 

Erneut wird der Energiesektors sanktioniert, um die finanzielle Leistungsfähigkeit Russlands zu treffen. Die EU knüpft damit an die bisherige Strategie an, Russlands fiskalische Spielräume zu begrenzen, indem Erlöse aus dem Verkauf von Energie reduziert und Umgehungsmodelle erschwert werden. Für Unternehmen erhöht sich damit das Risiko, dass energiebezogene Transaktionen (einschließlich Dienstleistungen) zusätzlichen Restriktionen unterfallen. 

Um Umgehungspraktiken zu verhindern, werden u.a. Sorgfaltspflichten (Due Diligence) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tankschiffen, die zur Beförderung von Rohöl und Rohölerzeugnissen genutzt werden können, statuiert. Diese dürfen nicht nach Russland oder zur Verwendung dort verkauft bzw. das Eigentum an ihnen übertragen werden. Sollten die Tankschiffe an Vertragspartner in Drittstaaten veräußert werden, müssen die Verkäufer Due-Diligence Maßnahmen erfüllen. Explizit werden auch Vorgaben zu den Vertragsinhalte gemacht.  

Finden weitere Sanktionierungen im Finanzsektor statt? 

Zusätzlich werden weitere Sanktionierungen des Finanzsektors vorgenommen, um Russlands Zugang zu internationalen Zahlungswegen weiter einzuschränken und Ausweichbewegungen zu verhindern. Dazu gehören Transaktionsverbote mit bestimmt gelisteten Banken (auch aus Drittstaaten). Ergänzend adressiert die EU erneut Kryptowerte und kryptobezogene Dienstleistungen als potenziellen Umgehungskanal. 

Wurden weitere Embargomaßnahmen erlassen? 

Neben den hier beispielhaft dargestellten Embargo-Maßnahmen wurden umfassende Transaktionsverbote erlassen und zudem Verordnung (EU) 765/2006 („Belarusembargo-Verordnung“) und Verordnung (EU) 269/2014 angepasst. In wenigen Fällen wurden jedoch auch neue Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten von Handlungen, die eigentlich Verboten unterfallen, geschaffen (bspw.: Art. 4 Abs. 2a Russlandembargo-Verordnung für die Einfuhr von Rüstungsgütern zur militärisch-forensischen Analyse). 

Wie sollten Unternehmen reagieren? 

Das 20. Sanktionspaket erhöht abermals Anforderungen an Unternehmen in den Bereichen Exportkontrolle, Einkauf/Import, Vertrieb und Payment-Compliance spürbar. Unternehmen sollten 

1. Güter- und Service-Gap-Analyse durchführen 

  • Abgleich aller Produkte (inkl. Ersatzteile/Komponenten) und Dienstleistungen gegen die geänderten Anhänge und Dienstleistungsverbote. 

2. Drittstaaten-Risikologik schärfen (Art. 12f) 

  • Typische Umgehungsländer in ein verschärftes Freigabe- und Dokumentationsregime überführen; Red Flags und Eskalationsprozesse definieren. 

3. Vertrags- und Zahlungsabwicklung absichern 

  • Sanktionen/Embargoklauseln aktualisieren, Zahlungswege auf Bankrisiken prüfen, Krypto-Bezüge in Monitoring sowie Arbeits- und Verfahrensanweisungen abbilden.