Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Überstunden: Wie viel ist zu viel? Deutschland und Frankreich im Rechtsvergleich
Due Diligence als Verhandlungstreiber im Mittelstand
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BAG-Entscheidung zur Massenentlassungsanzeige: Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen
In the News: Digital Law 2026 - KI in der Rechtsberatung
Shared Service Center oder Outsourcing – Was ist die richtige Wahl?
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Die EU verschärft mit dem 20. Sanktionspaket die Maßnahmen gegen Russland und Belarus: Fokus auf Umgehungsstrukturen, neue Güter-/Länderlistungen und mehr Pflichten für Unternehmen.
Die Europäische Union hat nach langem Ringen das 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen und zugleich den Sanktionsrahmen gegenüber Belarus erweitert. Ziel ist die weitere Einschränkung russischer Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie die konsequentere Unterbindung von Umgehungsstrukturen.
Ungarn und die Slowakei hatten die Erweiterung der Maßnahmen, die bereits Anfang des Jahres in Kraft treten sollten zunächst blockiert. Grund war der Stopp des Betriebs der Druschba-Pipeline, durch die die EU-Staaten mit russischem Öl versorgt werden. Nachdem der Betrieb wieder aufgenommen wurde, haben die Staaten der Verordnung (EU) 2026/506 zugestimmt, durch die die Vorgaben der Verordnung (EU) 833/2014 „Russlandembargo-Verordnung“ erweitert werden.
Durch die Änderungen werden unter anderem (drittstaatliche) Versuche die Embargo-Vorschriften zu umgehen, in den Fokus genommen. Zentrales Element ist die erstmalige Listung von Umgehungsgütern und –Ländern nach Art. 12f Abs. 1 Russlandembargo-Verordnung. Die EU adressiert damit Handelsströme, die der Umgehung der bestehenden Russlandsanktionen dienen.
In Erwägungsgrund 34 der VO (EU) 2026/506 wird erläutert, wodurch eine atypische, starke Verschiebung von Warenströmen belegt wird:
Die EU leitet daraus einen konkreten Verdacht auf Sanktionsumgehung ab und begründet damit die Aktivierung des „Drittstaatenmechanismus“. Künftig dürfen Güter mit der Zolltarifnummer 8457 10 (Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen) und 8517 62 (Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)) nicht mehr nach Kirgistan verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden. Erstere stellen eine Schlüsseltechnologie in der Verteidigungsindustrie dar, letztere werden u.a. bei der Drohnenherstellung verwendet.
Zudem werden weitere Organisationen, Personen und Einrichtungen sanktioniert, die im Verdacht stehen Umgehungshandlungen zu begehen oder sich an diesen zu beteiligen.
Das 20. Sanktionspaket erweitert zudem die Import- und Exportverbote, um verbleibende Handelsströme mit Russland (und flankierend Belarus) weiter zu begrenzen und Umgehungsoptionen zu reduzieren. Erneut werden Güterlisten zu Ein- und Ausfuhrverboten erweitert. Betroffen sind u.a. Traktoren, Kautschuk, Technologie, Metalle, Mineralien und Chemikalien.
Erneut wird der Energiesektors sanktioniert, um die finanzielle Leistungsfähigkeit Russlands zu treffen. Die EU knüpft damit an die bisherige Strategie an, Russlands fiskalische Spielräume zu begrenzen, indem Erlöse aus dem Verkauf von Energie reduziert und Umgehungsmodelle erschwert werden. Für Unternehmen erhöht sich damit das Risiko, dass energiebezogene Transaktionen (einschließlich Dienstleistungen) zusätzlichen Restriktionen unterfallen.
Um Umgehungspraktiken zu verhindern, werden u.a. Sorgfaltspflichten (Due Diligence) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tankschiffen, die zur Beförderung von Rohöl und Rohölerzeugnissen genutzt werden können, statuiert. Diese dürfen nicht nach Russland oder zur Verwendung dort verkauft bzw. das Eigentum an ihnen übertragen werden. Sollten die Tankschiffe an Vertragspartner in Drittstaaten veräußert werden, müssen die Verkäufer Due-Diligence Maßnahmen erfüllen. Explizit werden auch Vorgaben zu den Vertragsinhalte gemacht.
Zusätzlich werden weitere Sanktionierungen des Finanzsektors vorgenommen, um Russlands Zugang zu internationalen Zahlungswegen weiter einzuschränken und Ausweichbewegungen zu verhindern. Dazu gehören Transaktionsverbote mit bestimmt gelisteten Banken (auch aus Drittstaaten). Ergänzend adressiert die EU erneut Kryptowerte und kryptobezogene Dienstleistungen als potenziellen Umgehungskanal.
Neben den hier beispielhaft dargestellten Embargo-Maßnahmen wurden umfassende Transaktionsverbote erlassen und zudem Verordnung (EU) 765/2006 („Belarusembargo-Verordnung“) und Verordnung (EU) 269/2014 angepasst. In wenigen Fällen wurden jedoch auch neue Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten von Handlungen, die eigentlich Verboten unterfallen, geschaffen (bspw.: Art. 4 Abs. 2a Russlandembargo-Verordnung für die Einfuhr von Rüstungsgütern zur militärisch-forensischen Analyse).
Das 20. Sanktionspaket erhöht abermals Anforderungen an Unternehmen in den Bereichen Exportkontrolle, Einkauf/Import, Vertrieb und Payment-Compliance spürbar. Unternehmen sollten
1. Güter- und Service-Gap-Analyse durchführen
2. Drittstaaten-Risikologik schärfen (Art. 12f)
3. Vertrags- und Zahlungsabwicklung absichern
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Mareike Höcker
Manager
Rechtsanwältin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen