Krankenhausinsolvenz, Versicherungsrecht und Patientenrechte

Krankenhausinsolvenz, Versicherungsrecht und Patientenrechte

In einem Gastbeitrag für die EXIS|TENZ spricht Dr. Alexander Fridgen über die wachsenden wirtschaftlichen Belastungen im Krankenhaussektor, erklärt zentrale Haftungs- und Versorgungsfragen und zeigt auf, welche rechtlichen Instrumente Kliniken in der Krise stärken können.

Die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser in Deutschland ist angespannt. Immer häufiger sehen sich Träger öffentlicher, freigemeinnütziger und auch privater Kliniken gezwungen, Insolvenzverfahren einzuleiten. Die Folgen solcher Insolvenzen reichen weit über die betriebswirtschaftliche Dimension hinaus – sie berühren die Grundfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge, des Versicherungsrechts und auch der Patientenrechte.

An der Schnittstelle von Insolvenzrecht, Versicherungsrecht und Patientenrecht ergeben sich im Insolvenzfall oftmals Herausforderungen. Gerade bei Krankenhausinsolvenzen hat sich das deutsche Insolvenzrecht jedoch als funktionsfähig und bewährt erwiesen.

Das deutsche Insolvenzrecht stellt einen rechtssicheren Ordnungsrahmen bereit, der auch in der Krise von Gesundheitseinrichtungen tragfähig ist. Die Insolvenzordnung (InsO) und ihre Instrumente – insbesondere die Eigenverwaltung und die Möglichkeiten der insolvenzbedingten Vertragsbeendigung – haben sich bei Krankenhausinsolvenzen als ausgesprochen wirkungsvoll erwiesen.

In seinem Gastbeitrag in EXIS|TENZ erläutert Dr. Alexander Fridgen, welche rechtlichen Besonderheiten für Krankenhäuser im Insolvenzverfahren gelten: 

Zum Gastbeitrag von Dr. Alexander Fridgen

Zwischen_Versorgungsauftrag__Haftungsfragen_und_rechtlicher_Verantwortung.pdf, 2 MB

Krankenhausinsolvenz, Versicherungsrecht und Patientenrechte

Lesen Sie den vollständige Gastbeitrag von Dr. Alexander Fridgen und erfahren Sie, wie Einrichtungen frühzeitig auf Krisensituationen reagieren sollten.

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Dr. Alexander Fridgen

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Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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