Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Zukunft von Stöger Automation gesichert – Baker Tilly gestaltet Investorenprozess
EuGH zu DSGVO-Auskunft: Auch ein Erstantrag kann rechtsmissbräuchlich sein
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Überstunden: Wie viel ist zu viel? Deutschland und Frankreich im Rechtsvergleich
Due Diligence als Verhandlungstreiber im Mittelstand
Shared Service Center oder Outsourcing – Was ist die richtige Wahl?
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
In einem Gastbeitrag für die EXIS|TENZ spricht Dr. Alexander Fridgen über die wachsenden wirtschaftlichen Belastungen im Krankenhaussektor, erklärt zentrale Haftungs- und Versorgungsfragen und zeigt auf, welche rechtlichen Instrumente Kliniken in der Krise stärken können.
Die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser in Deutschland ist angespannt. Immer häufiger sehen sich Träger öffentlicher, freigemeinnütziger und auch privater Kliniken gezwungen, Insolvenzverfahren einzuleiten. Die Folgen solcher Insolvenzen reichen weit über die betriebswirtschaftliche Dimension hinaus – sie berühren die Grundfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge, des Versicherungsrechts und auch der Patientenrechte.
An der Schnittstelle von Insolvenzrecht, Versicherungsrecht und Patientenrecht ergeben sich im Insolvenzfall oftmals Herausforderungen. Gerade bei Krankenhausinsolvenzen hat sich das deutsche Insolvenzrecht jedoch als funktionsfähig und bewährt erwiesen.
Das deutsche Insolvenzrecht stellt einen rechtssicheren Ordnungsrahmen bereit, der auch in der Krise von Gesundheitseinrichtungen tragfähig ist. Die Insolvenzordnung (InsO) und ihre Instrumente – insbesondere die Eigenverwaltung und die Möglichkeiten der insolvenzbedingten Vertragsbeendigung – haben sich bei Krankenhausinsolvenzen als ausgesprochen wirkungsvoll erwiesen.
In seinem Gastbeitrag in EXIS|TENZ erläutert Dr. Alexander Fridgen, welche rechtlichen Besonderheiten für Krankenhäuser im Insolvenzverfahren gelten:
Lesen Sie den vollständige Gastbeitrag von Dr. Alexander Fridgen und erfahren Sie, wie Einrichtungen frühzeitig auf Krisensituationen reagieren sollten.
Dr. Alexander Fridgen
Partner
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen