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Der am 10.02.2021 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf dient der vollständigen Umsetzung der EU-Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht. Zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben werden die Vorschriften des EnWG angepasst und ergänzt – mit weitreichenden Auswirkungen für Versorgungsunternehmen.
So sollen nunmehr detailliertere Vorgaben zum Inhalt von Strom- und Gasrechnungen sowie Regelungen zum Angebot von dynamischen Stromtarifen in Gesetzesform gegossen werden. Die Transparenz der Grundlagen für die Netzentgelt- und Netzzugangsregulierung sollen überdies durch eine Konzentration der hierauf gerichteten EnWG-Vorschriften weiter erhöht und auf eine unmittelbare gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Ferner sollen durch Einstiegsregelungen zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze der Rahmen für einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur gesetzt werden. Im Gesetzentwurf enthalten sind Regelungen zur Netzregulierung sowie Regelungen, die eine Umstellung auch bestehender Erdgasleitungen auf reinen Wasserstoff erleichtern sollen.
Da der Gesetzesentwurf in weiten Teilen von den Vorgaben aus EU-Richtlinien, die zwingend in nationales Recht umzusetzen sind, bestimmt wird, kann davon ausgegangen werden, dass der Entwurf größtenteils das spätere Gesetz abbildet. Mit Blick auf die Planung zukünftiger Unternehmensabläufe und -strategien, sollten sich Versorgungsunternehmen daher frühzeitig mit den im Entwurf enthaltenen rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen.
Nicolas Plinke
Senior Manager
Rechtsanwalt
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