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Stakeholder dienen Unternehmen als wertvolle Informationsgeber. Obwohl sie damit auch maßgeblich zum Inhalt von Nachhaltigkeitsberichten beitragen können, berichten Unternehmen zum Teil noch höchst divergent über deren Einbindung. Mit Anwendung der CSRD und der ESRS ist die Einbindung der Stakeholder im Nachhaltigkeitsbericht zu beschreiben.
Die Einbindung der Stakeholder ist für das Erfüllen der Sorgfaltspflichten sowie der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von zentraler Bedeutung. Folgerichtig wird in den Nachhaltigkeitsberichten nach CSRD und ESRS künftig eine Beschreibung der Stakeholder-Einbindung gefordert. Diese Angabepflicht hat aber auch eine verhaltenssteuernde Wirkung. Stakeholder-Interessen können im Geschäftsmodell, in der Strategie sowie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nur dann sinnvoll berücksichtigt werden, wenn deren Erwartungen durch einen aktiven Dialog mit den wichtigsten Stakeholdern erhoben werden. Daher sollte ein strukturierter Stakeholder-Dialog frühzeitig gestartet und nicht erst bis zur Umsetzung der CSRD ins deutsche Recht gewartet werden.
Eine Analyse der Stakeholder-Einbindung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von 45 SDAX-Unternehmen von 2022 zeigt bestehende Herausforderungen und ermöglicht Aussagen zu konkreten Handlungsempfehlungen. Zwar gab es bisher keine gesetzliche Pflicht, Angaben zur Stakeholder-Einbindung zu machen. Viele Unternehmen haben bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung 2022 allerdings die GRI-Standards berücksichtigt, die Angaben zur Stakeholder-Einbindung vorsehen, welche mit der künftigen Angabepflicht gem. ESRS 2.45 vergleichbar sind.
Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Der vollständige Beitrag ist in DER BETRIEB, Heft 50/ 2023 erschienen.
Nils Borcherding
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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