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Der Thinktank „Agora Energiewende“ kommt in seinem jüngsten Rückblick auf die Energiewende zu dem Ergebnis, dass Deutschland seine Klimaziele im Jahr 2021 deutlich verfehlt hat. Daraus folgt: Die derzeitige Ausbaugeschwindigkeit müsste um den Faktor 3-4 erhöht werden, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig um eine langfristige, kostengünstige und sichere Energieversorgung kümmern sollten.
Auch wenn die Datenlage zum Teil auf Schätzungen beruht, zeigt sich, dass die ausgestoßenen Treibhausgase in 2021 gegenüber dem Vorjahr wieder angestiegen sind (von 739 Mt CO2-Äquivalente in 2020 auf 772 Mt CO2-Äquivalente in 2021) und mindestens in zwei Sektoren (Gebäude und Verkehr) die im Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Grenzwerte überschritten werden.
Anders als in den anderen Sektoren gibt es im Sektor „Energiewirtschaft“ für 2021 kein gesetzlich fixiertes Minderungsziel. Vielmehr wird im Klimaschutzgesetz festgelegt, dass die Treibhausgasemissionen im Sektor „Energiewirtschaft“ von 280 Mt CO2-Äquivalente (im Jahr 2020) auf 257 Mt CO2-Äquivalente (im Jahr 2022) und 108 Mt CO2-Äquivalente (im Jahr 2030) absinken müssen. Wird das 2020-Sektorziel linear fortgeschrieben, ergäbe sich für das Jahr 2021 ein Cap von 269 Mt CO2-Äquivalente. Der Sektor „Energiewirtschaft“ ist daher bislang noch auf Kurs (ebenso wie die Sektoren Industrie, Landwirtschaft und Abfall).
Die Zahlen für die Sektoren „Gebäude“ und „Verkehr“ zeigen, dass die Klimawende unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kaum gelingen kann. Bevor der Gesetzgeber über neue Sofortprogramme nachdenkt, sollte er zunächst die derzeitige Konzeption des Klimaschutzgesetzes überdenken. Ist es wirklich sinnvoll, in jedem Sektor jährliche Minderungsziele verbindlich vorzuschreiben oder wäre es nicht zielführender, den Budgetansatz offener zu gestalten und die Minderungsziele an mehrjährigen Zeiträumen (z.B. 5-Jahrszeiträumen) auszurichten? Durch eine solche Umstellung hätten die einzelnen Sektoren die Möglichkeit, neue Technologien einzubeziehen, die zunächst Anlaufzeit benötigen, bis sie die gewünschte Minderungswirkung erreichen (Stichwort: Technologieoffenheit). Hiervon könnten insbesondere die Sektoren „Gebäude“ und „Verkehr“ profitieren.
Im Übrigen sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die angestrebte Elektrifizierung dieser Sektoren nur dann zur einer Verminderung des Treibhausgasausstoßes führt, wenn der dafür benötigte Strom grün ist. Die Grünstromproduktion bleibt derzeit allerdings hinter den Erwartungen zurück. Im Jahr 2021 betrug der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch laut Agora Energiewende nur 42,3 Prozent (gegenüber 45,6 Prozent im Jahr 2020). Gleichzeitig sei die CO2-Intensität des Strommix im Jahr 2021 auf 410 g CO2/kWh angestiegen (gegenüber 361 g CO2/kWh im Jahr 2020).
Angesichts der derzeitigen Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren Energien erscheint das Ziel der Ampel-Parteien, im Jahr 2030 80 Prozent des Bruttostrombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken, in weiter Ferne. Laut den Daten der Agora Energiewende wurden in 2021 Erneuerbare Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 6,7 GW zugebaut. Die installierte Gesamtleistung der Erneuerbaren Anlagen betrug Ende 2021 somit ca. 137 GW. Die Verteilung sieht wie folgt aus:
Laut dem Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sollen im Jahr 2030 folgende Leistungswerte erreicht werden:
Für den Wind-Onshore Bereich sollen im Jahr 2030 zwei Prozent der Landesflächen vorgehalten werden. Derzeit werden nur ca. 0,5 Prozent der Flächen zu diesem Zweck genutzt.
An den Zahlen wird deutlich, dass die derzeitige Ausbaugeschwindigkeit mindestens um den Faktor 3-4 steigen muss, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig um eine langfristige, kostengünstige und sichere Energieversorgung kümmern sollten.
Weitere die Analyse des Thinktanks „Agora Energiewende“ finden Sie hier >>
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