Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Notarielle Online-Verfahren: GmbH-Anteilsabtretung und AG-Gründung künftig per Video
IT-Kontrollen im Ernstfall: Was die PHP-Sicherheitslücke für den Jahresabschluss bedeutet
Sozialversicherungsrechengrößen 2027: Deutliche Anhebung der Grenzwerte geplant
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
Management-Buy-out: Nachfolge aus den eigenen Reihen
E-Rechnung: BMF konkretisiert Vorgaben und klärt Praxisfragen
Bundesverfassungsgericht prüft erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts können für Universitäten und Forschungseinrichtungen schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Checkliste von Baker Tilly hilft dabei, rechtliche Fallstricke zu umgehen.
Wissenschaftliche Aktivitäten sind in Deutschland zwar grundgesetzlich geschützt, allerdings wird dieser Schutz durch die gesetzlichen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts nicht unwesentlich eingeschränkt. Hintergrund sind Regelungen zu Exportbeschränkungen für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter sowie Industriespionage. Institutionen, wie Universitäten oder Forschungseinrichtungen, stehen vor der Herausforderung, einen Spagat zwischen ihrer Forschung und dem Schutz vor möglichem Wissensmissbrauch für potenziell friedensgefährdende Zwecke zu bewältigen. In der Praxis ist dies allerdings vielerorts bislang nicht in den Universitäten und Forschungseinrichtungen angekommen.
Um die Anforderungen zu überwinden, die das Außenwirtschaftsrecht für Universitäten und Forschungseinrichtungen bereithält, hat Baker Tilly eine entsprechende Checkliste entwickelt.
Unsere konkreten Hinweise umfassen die Bereiche:
Download Checkliste ››
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
Mareike Höcker
Manager
Rechtsanwältin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen