Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Baker Tilly berät Maxburg beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Scora Liquidity
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Entwicklungen im internationalen Vergleich
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett den neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es, die CSRD 1:1 in nationales Recht umzusetzen und damit die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten in Deutschland neu zu regeln.
Wie der Referentenentwurf sieht auch der Gesetzentwurf ein schrittweises Inkrafttreten vor:
Für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt sollen die Berichtspflichten ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten.
Kleinere Unternehmen und bestimmte Kapitalgesellschaften werden schrittweise später in die Berichtspflichten einbezogen.
Zudem ist vorgesehen, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig nur durch Wirtschaftsprüfer erfolgen soll.
Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens können sich ergeben. Von der Gesetzgebung betroffenen Unternehmen ist zu empfehlen, sich frühzeitig mit dem Gesetzentwurf wie auch etwaigen Änderungen vertraut zu machen.
Den Gesetzentwurf lesen.
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf folgen in Kürze.
Alle Beiträge anzeigen