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Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett den neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es, die CSRD 1:1 in nationales Recht umzusetzen und damit die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten in Deutschland neu zu regeln.
Wie der Referentenentwurf sieht auch der Gesetzentwurf ein schrittweises Inkrafttreten vor:
Für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt sollen die Berichtspflichten ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten.
Kleinere Unternehmen und bestimmte Kapitalgesellschaften werden schrittweise später in die Berichtspflichten einbezogen.
Zudem ist vorgesehen, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig nur durch Wirtschaftsprüfer erfolgen soll.
Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens können sich ergeben. Von der Gesetzgebung betroffenen Unternehmen ist zu empfehlen, sich frühzeitig mit dem Gesetzentwurf wie auch etwaigen Änderungen vertraut zu machen.
Den Gesetzentwurf lesen.
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf folgen in Kürze.
Nils Borcherding
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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